Der Gemeinderat Quierschied hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Q311 „Gemeinbedarfsfläche Fischbacher Straße“ beschlossen. Damit legt die Gemeinde den Grundstein für den Bau eines zentralen Feuerwehrstandorts für alle drei Ortsteile – Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn – sowie für die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Bauhofs.
Der Bebauungsplan verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen soll er „die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines zentralen Feuerwehrstandortes für alle drei Ortsteile“ schaffen, zum anderen die „planungsrechtliche Sicherung des seit langem ansässigen Bauhofes und die damit einhergehende Gewährleistung einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung“ ermöglichen.
Mit Schreiben vom 16. Mai 2025 beantragte die Gemeinde die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans beim Regionalverband Saarbrücken. Hintergrund ist, dass der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan die betroffene Fläche bislang als „Gewerbliche Baufläche“, „Fläche für Ver- und Entsorgung“ und „Grünfläche“ ausweist. Die geplante Nutzung als „Gemeinbedarfsfläche“ entspricht somit nicht den bisherigen Darstellungen, womit das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB ohne Änderung nicht erfüllt wäre.
Das Verfahren betrifft ein Gebiet von rund 1,3 Hektar, in dem künftig das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll. Die Zusammenlegung der drei Ortsteilwehren an einem Standort soll die Einsatzbereitschaft und Effizienzerhöhen, die Ausbildung vereinheitlichen und langfristig Kosten sparen. Gleichzeitig wird der Gemeindebauhof, der bereits seit Jahren in unmittelbarer Nähe ansässig ist, durch den Bebauungsplan rechtlich abgesichert.
Wie der Regionalverband mitteilt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig, „um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten“. Damit werde nicht nur die Zukunft der Feuerwehr gesichert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur strukturellen Entwicklung der Kommune geleistet.
Über die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken am kommenden Freitag beraten.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken

