Wo endet der lange Arm der Katholischen Kirche?
Das Urteil der zweiten Instanz des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Abtreibungsverbot im Fall des Gynäkologen Joachim Volz findet derzeit breites Interesse in Öffentlichkeit und Medien. Zum Fall deshalb hier nur kurz: Professor Dr. Joachim Volz war seit 2012 Leiter der Frauenklinik des evangelischen Krankenhauses Lippstadt. Dieses fusionierte mit einem katholischen Träger zu dem heutigen „Christlichen Klinikum Lippstadt“. Daraufhin wurde Joachim Volz per Dienstanweisung untersagt, gemäß seiner bisherigen Praxis Schwangerschaftsabbrüche dann durchzuführen, wenn sie nach seiner Beurteilung medizinisch indiziert waren. Gegen diese Dienstanweisung klagte er vor dem Arbeitsgericht Hamm mit folgender Begründung, die auch in einer entsprechenden Online-Petition enthalten ist: „Ich soll meine Patientinnen im Stich lassen und sie kilometerweit wegschicken, obwohl ich helfen könnte. Selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken. Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung, es ist falsch und widerspricht unseren Gesetzen.“
In der Ersten Instanz im August 2025 hatte seine Klage keinen Erfolg. Am 5. Februar 2026 urteilte nun die zweite Instanz. Die Dienstanweisung des „Christlichen Klinikums“ erstrecke sich nur auf die Tätigkeit von Volz als „angestellter Arzt“ aber nicht auf seine Nebentätigkeit im Rahmen seiner gynäkologischen Praxis. (Pressemitteilung des LAG Hamm: Landesarbeitsgericht Hamm: Urteil in der Berufungssache 18 SLa 685/25: Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam).
Auch für Frauen im Saarland hat der Fall eine exemplarische Bedeutung. Was passiert, wenn im Zuge der Krankenhausreform katholische Gesundheitskonzerne in immer mehr Kliniken investieren und damit ihre „nicht verhandelbaren Grundsätze“ für die Allgemeinheit durchsetzen? Sorgt die Politik hier für eine Gesundheitsversorgung für Frauen, die nicht von Vorgaben des Vatikans eingeschränkt wird?
Äußerungen aus CDU und SPD zum Prozess in Hamm sind bislang nicht bekannt. Die Grünen haben sich dagegen eindeutig zu Gunsten des Gynäkologen und für Frauenrechte positioniert. Sie bereiten im Bundestag einen Antrag vor, wonach Kliniken Schwangerschaftsabbrüche in ihren Einrichtungen nicht grundsätzlich verbieten dürfen. Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, genügend Angebote für betroffene Frauen vorzuhalten.
Das Ziel der mittlerweile von über 346.000 Personen unterzeichneten Petition bleibt somit bestehen. Sie wendet sich an die Bundesgesundheitsministerin Warken (CDU) mit der Forderung: „Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen haben dort nichts zu suchen.“


