Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat Ryanair, TAP Air Portugal und Wizz Air abgemahnt. Anlass sind Beschwerden von Passagieren, die nach Flugannullierungen bei der Erstattung des Ticketpreises an den jeweiligen Vermittler verwiesen worden sein sollen. Das ZEV hält diese pauschale Auskunft für irreführend und unzulässig.
In den beanstandeten Fällen sei die Kommunikation häufig über Chatbots gelaufen. Betroffenen sei demnach mitgeteilt worden, sie müssten sich wegen der Rückzahlung an den Verkäufer des Tickets wenden. Nach Einschätzung des ZEV können Fluggäste bei einer Annullierung jedoch auch dann die Erstattung unmittelbar von der ausführenden Airline verlangen, wenn sie über einen Vermittler gebucht haben.
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht bei einer Annullierung grundsätzlich die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung und der Erstattung des Ticketpreises vor. Entscheiden sich Reisende für die Rückzahlung, muss diese nach Angaben des ZEV innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Ein Verweis auf den Vermittler könne die Bearbeitung verzögern und zusätzliche Kosten verursachen, erklärt die Organisation.
Mit den Abmahnungen fordert das ZEV die drei Airlines auf, die beanstandeten Informationen künftig nicht mehr zu verwenden. Zu einer möglichen Stellungnahme der Unternehmen machte das ZEV in seiner Mitteilung keine Angaben. Fluggäste können aus ihrer Sicht problematische Auskünfte bei Airlines dem Zentrum zur rechtlichen Prüfung melden.

