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Saar-Initiative für automatische Entschädigung bei Flug- und Bahnverspätungen stößt im Bundesrat auf Zustimmung

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Die Bundesrats-Initiative des Saarlandes zur Stärkung der Flug- und Fahrgastrechte war erfolgreich. In der letzten Sitzung vor Weihnachten stieß der Antrag in der Länderkammer auf einhellige Zustimmung. 
Fluggesellschaften und auch die Bahn sollen demnach gesetzlich verpflichtet werden, bei Verspätungen oder Ausfällen automatisierte Entschädigungsverfahren zur Abwicklung von Ansprüchen einzuführen.

Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost freut sich über die Unterstützung für seine an die Bundesregierung gerichteten Forderungen. „Es passiert immer wieder, dass Flug- oder Bahnkunden am Gate oder Bahnsteig stehengelassen werden und dann ihren Ansprüchen hinterherlaufen müssen.“ 
Dabei sei keinesfalls einzusehen, warum die Betroffenen zwar bequem online buchen können, aber sich bei Entschädigungsforderungen durch einen papiernen Formulardschungel kämpfen müssen. 
 Anstatt die Kunden „am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen“, müsse ein automatisiertes Entschädigungsverfahren her. „Den Unternehmen sind ja aufgrund des Buchungs- und Zahlungsvorgangs die persönlichen Daten ihrer Kunden einschließlich der Bankverbindungen bekannt“, begründete Jost seinen Vorstoß. Sie könnten also bei Verspätungen und Ausfällen Ansprüche automatisch prüfen und entsprechend abgelten. Eine solche Lösung sei zumutbar und technisch einfach umzusetzen.

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