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Saarbrücken führt Gelbe Tonne ein: Landeshauptstadt erhält Zuschlag für Leerung

Ab 1. Januar 2021 wird der Gelbe Sack in Saarbrücken durch eine Gelbe Tonne ersetzt. Die Dualen Systeme haben die Arbeitsgemeinschaft des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebs (ZKE) und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Saarbrücken mbH (ASS) in einem dreijährlichen Ausschreibungsverfahren bis 2024 mit der Abfuhr der Gelben Tonne beauftragt. „Die Stadt Saarbrücken hat diese Änderung bei den Dualen Systemen durchgesetzt und damit wird die Stadtsauberkeit wesentlich verbessert“, so Werkleiter Bernd Selzner. 

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Ich freue mich darüber, dass unser ZKE das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und dadurch den Zuschlag erhalten hat. Der Vorteil, wenn Bürgerinnen und Bürger die neue Tonne nutzen: Es wird keine aufgerissenen Säcke mehr geben. Die Tonnen sind stabil und standfest. Außerdem können Tiere nicht mehr so einfach an den Inhalt gelangen und diesen auf der Straße verteilen.‟

In der Gelben Tonne werden sogenannte „Leichtverpackungen“ entsorgt, das heißt Verkaufsverpackungen aus Metall, Verbundstoffen und Kunststoff wie zum Beispiel Konserven, Getränkekartons oder Joghurtbecher. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Entsorgung von Verkaufsverpackungen über die Gelbe Tonne weiterhin kostenlos.

Der ZKE wird die Gelben Tonnen voraussichtlich ab Mitte Oktober aufstellen und die Bürgerinnen und Bürger zeitnah im Vorfeld informieren.

Hintergrund

Handel und Industrie in Deutschland sind verpflichtet, in Umlauf gebrachte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Als Schnittstelle zwischen Herstellern, Industrie und Verbrauchern sind dabei die privatwirtschaftlichen Dualen Systeme für die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen verantwortlich. Die Dualen Systeme bedienen sich dazu privater Unternehmen oder Betriebe der öffentlichen Hand, die über Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden. 

In Saarbrücken ist für die Entsorgung der Leichtverpackungen seit 2018 die Duales System Deutschland GmbH (DSD) aus Köln zuständig – als eines von insgesamt zehn Systemen bundesweit. Den Aufwand der Dualen Systeme trägt der Verbraucher, der die Kosten der Verpackungsentsorgung bereits über sogenannte Lizenzgebühren mit dem Einkaufspreis entrichtet. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Dualen Systeme ist das geltende Verpackungsgesetz.

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