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Saarbrücken passt Allgemeinverfügung für Innenstadtbereich an –

Maskenpflicht besteht weiterhin – Bei Verzehr von Speisen und Getränken gilt flächendeckend 2G

Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und der von der Landesregierung beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln passt die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich an. 

Sie tritt am Donnerstag, 2. Dezember, in Kraft. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin. Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. In diesem Fall gilt auch abseits der Außengastronomie und aller Stände des Christkindlmarktes flächendeckend die 2G-Regel. Die Maskenpflicht und die 2G-Regel gelten in folgenden Bereichen:  

Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die 2G-Regel und die Maskenpflicht hin.

Die Landeshauptstadt erlässt die neue Allgemeinverfügung auf der Grundlage der neuen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden den Nachweis der 2G-Regel und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. 

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
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