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Saarbrücken verlängert Förderprogramm für nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung

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Die Saarbrücken setzt die Förderung zur natürlichen Ableitung von Regenwasser fort. Im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden auch im Jahr 2026 Maßnahmen zur Rückhaltung, getrennten Ableitung und Versickerung von Niederschlagswasser unterstützt. Das Förderprogramm des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wurde bis März 2029 verlängert und zugleich finanziell aufgestockt.

Anträge können Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin beim Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb Saarbrücken (ZKE) stellen. Baudezernent Patrick Berberich begrüßte die Entscheidung des Landes. Ziel sei es, die Attraktivität des Programms zu erhöhen und damit mehr Maßnahmen für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung zu ermöglichen.

Nach Angaben des ZKE wird das Programm in Saarbrücken bereits seit 2021 umgesetzt. ZKE-Werkleiterin Simone Stöhr erklärte, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer unterstützt würden, die Regenwasser auf natürliche Weise ableiten oder versickern lassen. Dies sei ökologisch sinnvoll und könne zugleich Kosten sparen. Die fortgesetzte Unterstützung des Landes stärke dieses Engagement.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das jeweilige Grundstück an eine Mischwasserkanalisation angeschlossen ist. Bei dieser Form der Kanalisation werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam abgeleitet. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück sowie Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser, etwa durch Zisternen mit gedrosselter Einleitung in den Kanal. Auch die getrennte Ableitung in ein Gewässer kann bezuschusst werden.

Die Fördersätze wurden angehoben. Für umgewandelte Flächen werden nun 20 Euro pro Quadratmeter gezahlt, maximal jedoch in Höhe der tatsächlichen Kosten. Für Retentionszisternen und Dachbegrünungen beträgt die Förderung 40 Euro pro Quadratmeter abgekoppelter Fläche. Eigene Arbeitsleistungen können mit 15 Euro pro Stunde angerechnet werden. Baulückenschließungen gelten im Rahmen des Programms als Neubauten.

Mit Blick auf die Infrastruktur verweist die Stadt auf die entlastende Wirkung solcher Maßnahmen. Regenwasser, das versickert, trägt dazu bei, ein Austrocknen oberflächennaher Bodenschichten zu verhindern. Wird es hingegen gemeinsam mit Schmutzwasser in die Kanalisation eingeleitet, belastet es die Kläranlagen unnötig. Eine Abkopplung des Regenwassers kann daher die Leistungsfähigkeit der Anlagen erhöhen und bei Starkregenereignissen Überlastungen der Kanäle vorbeugen.

Vor einer Antragstellung empfiehlt der ZKE, prüfen zu lassen, ob ein Grundstück an die Mischwasserkanalisation angeschlossen ist, da dies nicht in allen Stadtteilen der Fall ist. Zusätzlich weist die Stadt darauf hin, dass unabhängig von der Förderung alle Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Entsiegelung von Flächen Gebühren sparen können. Niederschlagswasser, das auf natürliche Weise im Boden versickert, unterliegt keiner Gebühr, da diese sich nach den versiegelten Flächen bemisst, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.

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