StartPanoramaSaarbrücker Tierfriedhof: Stadtratskoalition forciert Suche nach einem Ersatzstandort

Saarbrücker Tierfriedhof: Stadtratskoalition forciert Suche nach einem Ersatzstandort

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Nachdem die Zukunft des Saarbrücker Tierfriedhofes an seinem jetzigen Standort aufgrund der Platzverhältnisse sowie einer Nitrit-Problematik nach wie vor ungewiss ist, beauftragt die Koalition aus CDU, B90/Die Grünen und FDP die Stadtverwaltung, zügig mögliche Alternativflächen für Tierbestattungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt zu prüfen. Auch die Möglichkeit eines Waldfriedes soll in Betracht gezogen werden.

“Für viele Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet der Tod ihres treuen Wegbegleiters einen großen Verlust. Daher sollte ihnen auch ein Ort zum Trauern um ihr verstorbenes Tier angeboten werden. Leider stößt der derzeitige Saarbrücker Tierfriedhof im Deutschmühlental an seine Kapazitätsgrenze und kürzlich wurde in dem Bereich eine erhöhte Nitrit-Belastung des Grundwassers festgestellt, wodurch die Zukunft des Friedhofes ungewiss ist. Wir werden die Stadtverwaltung daher im Ausschuss für Bau, Freiraum und Stadtentwicklung am kommenden Mittwoch damit beauftragen, Ersatzflächen zu prüfen und ein entsprechendes Konzept für einen Weiterbetrieb eines Tierfriedhofes in Saarbrücken zu erstellen”, erklärt Claudia Schmelzer von der Grünen Stadtratsfraktion.

“Neben möglichen Flächen auf bestehenden Friedhöfen der Stadt soll dabei auch die Möglichkeit eines Waldfriedes für Tierbestattungen ins Auge gefasst werden. Ein solches Modell hat sich bereits in anderen deutschen Städten bewährt”, so der CDU-Stadtverordnete Dr. Volker Krämer.

Die Koalition weist auf den bundesweit steigenden Trend zu Tierbestattungen hin. Laut dem Bundesverband der Tierbestatter steige die Nachfrage jährlich zwischen zehn und 15 Prozent. “Insgesamt gibt es derzeit in Deutschland 30 Krematorien für Tiere sowie 120 Tierfriedhöfe. Schon angesichts dieser Zahlen sehen wir die Notwendigkeit eines Tierfriedhofes in Saarbrücken für absolut gegeben. Zudem hat nicht jede Besitzerin/jeder Besitzer die Möglichkeit, sein verstorbenes Tier im eigenen Garten zu beerdigen. Beispielsweise dürfen die Kadaver nicht in oder in unmittelbarer Nähe zu Wasserschutzgebieten beerdigt werden, und das Grab muss mindestens 50 Zentimeter tief liegen. Einen Tierfriedhof vorzuhalten, sehen wir somit auch aus hygienischen und Umwelt-Aspekten als geboten”, erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion, Dr. Helmut Isringhaus, abschließend.

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