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SAK mahnt Politik an, allen Menschen den Zugang zu einem Personalausweis zu ermöglichen

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Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) unterstützt die Forderungen, dass Menschen – und ganz besonders den von Armut Betroffenen – bis zur rechtlichen Klärung der Fragestellung als Soziale Teilhabe, der problemlose Zugang zu einem gültigen Personalausweis bei vollständigem Verzicht auf Anschaffungsgebühren gewährt werden muss. Kommunen sollten dahingehend umgehend entsprechende Regelungen treffen.

Vom Gesetzgeber erwartet die SAK darüber hinaus, dass dieser hierzu eine Regelung trifft, die dann tatsächlich allen Menschen den Zugang zur Sozialen Teilhabe ermöglicht – zu deren Voraussetzung ganz grundlegend ein Personalausweis gehört. Hierzu sollten soziale Einrichtungen und Träger ins Gesetzgebungsverfahren, sowie später in die Umsetzung eingebunden werden.

Ohne einen aktuell gültigen Personalausweis können grundlegende Menschenrechte in Deutschland nicht in Anspruch genommen werden, so können Menschen keine Wohnung anmieten, kein Konto eröffnen, keine Mitgliedschaft in eine Krankenkasse beantragen und vieles mehr. Auch Sozialleistungen können nur mit einem gültigen Ausweisdokument beantragt werden. „Das in einem Sozialstaat Menschen über keine Ausweisdokumente, aufgrund von Verwaltungsverfahren verfügen, ist für uns ein nicht haltbarer Zustand“, so der Michael Leinenbach, Vorsitzender der SAK. Diese Form der Ausgrenzung muss umgehend beendet werden.

Immer mehr Menschen können sich jedoch den Personalausweis einfach nicht mehr leisten: Nach Informationen sozialer Einrichtungen übersteigen die Kosten zur Anschaffung eines solchen Ausweisdokuments inzwischen – plus eines vorläufigen Ausweises plus der Anschaffung von technisch genormten Passbildern – die Marke von 50 Euro an Verwaltungsgebühren. 

Und das stellt für immer mehr Menschen eine unüberwindbare Hürde dar. Aus Sicht der SAK ist dieser Zustand diskriminierend und nicht hinnehmbar. „Menschen, die über zu wenig Geld für dieses Dokument verfügen, werden damit noch einmal auf besondere Weise aus der Gesellschaft ausgeschlossen“, so der Vorsitzende der Saarländischen Armutskonferenz, Michael Leinenbach. 

Auch berücksichtigt werden muss, dass nach Personalausweisgesetz –PauswG – in § 1 unter Bezug auf Artikel 116 des Grundgesetzes die Verpflichtung für Deutsche ab dem 16 Lebensjahr besteht, einen Personalausweis zu besitzen. Für Zuwiderhandlungen werden entsprechende Bußgelder festgeschrieben. „Der Sozialstaat ist aus der Verpflichtung des Grundgesetzes heraus zuständig allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, den Verpflichtungen entsprechend nachzukommen“, so Michael Leinenbach. Auch aufgrund der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland am 24.09.2009, sind Inklusion und Soziale Teilhabe Rechtsansprüche, die der Staat gewährleisten muss. Wenn Verwaltungsverfahrensvorschriften diesem Rechtsanspruch entgegenstehen, müssen diese in Frage gestellt und staatlicherseits überarbeitet werden.

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