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Saarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an

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Die saarländische Landesregierung hat die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Infektionen angepasst Die Änderungen treten am Freitag, 11. Februar 2022 in Kraft und am Donnerstag, 24. Februar 2022, außer Kraft.

Änderungen ab dem 11.02.2022

Gemäß Beschluss der Chef der Staatskanzleien Konferenz (CdSK) wurde außerdem auch im Saarland eine Anpassung der zugelassenen Personenzahl bei Veranstaltungen vorgenommen. Veranstaltungen bis 2.000 Besuchern unterliegen dabei keiner Auslastungsbegrenzung. Veranstaltungen im Innenbereich unterliegen einer Auslastung von 30% der für die Veranstaltungsstätte ordnungsrechtlich geltenden Personenhöchstzahl und einer Besucherobergrenze von maximal 2.000 Personen, Veranstaltungen im Außenbereich unterliegen einer Auslastung von 50% und einer Obergrenze von maximal 10.000 Personen.

Im Bereich der Absonderungsregelungen haben Kinder außerdem bereits ab einem Jahr die Möglichkeit zur Freitestung, da die freiwilligen Testungen in KiTas und Krippen nun seit dieser Woche auch für Kinder ab einem Jahr zur Verfügung stehen. Diese Änderung bezieht sich ausschließlich auf den privaten Bereich, z.B. wenn ein Kind Kontaktperson innerhalb der Familie ist. Ist das Kind Kontaktperson durch einen Fall in einer Einrichtung, gelten die Regelungen der saarländischen Absonderungsverordnung („verpflichtendes Testen statt Absonderung“).

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Quelle: Staatskanzlei

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