StartGesundheitSaarland führt Förderprogramm zur Anwerbung internationaler Pflegekräfte ein

Saarland führt Förderprogramm zur Anwerbung internationaler Pflegekräfte ein

WERBUNG

Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung der Anwerbung internationaler Pflegepersonen vorgestellt. Erstmals richtet sich die Förderung gezielt an Einrichtungen der Langzeitpflege sowie an ambulante Pflegedienste. Ziel ist es, diese Träger finanziell bei der Rekrutierung von Pflegefachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland zu entlasten.

Nach Angaben des Ministeriums reagiert die Richtlinie auf den zunehmenden Personalmangel in der Pflege. Während Krankenhäuser im Saarland bereits Erfahrungen mit der Anwerbung internationaler Pflegekräfte gesammelt haben, stehen insbesondere ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen vor besonderen Herausforderungen. Ein zentrales Hindernis stellen dabei die Kosten dar: Für eine Anwerbung fallen laut Ministerium häufig zwischen 10.000 und 15.000 Euro an, was kleinere, oft inhabergeführte Einrichtungen in der Regel nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.

Sozialminister Dr. Magnus Jung erklärte dazu:
„Mit unserer neuen Förderrichtlinie möchten wir Pflegedienste und -einrichtungen gezielt beim teuren und oft auch komplizierten Anwerbeprozess internationaler Pflegepersonen unterstützen. Damit wirken wir dem akuten Personalmangel in der Pflege entgegen. Die wohnortnahe Daseinsversorge muss beim steigenden Pflegebedarf und rückgängigen Geburtenzahlen langfristig gestärkt werden, um die zu erwartenden Lasten gleichmäßig zu verteilen und die Kliniken zu entlasten. Die Anwerbung internationaler Pflegepersonen ist an dieser Stelle ein wichtiges Instrument.“

Neben den finanziellen Aspekten sieht das Ministerium auch strukturelle Schwierigkeiten bei der Rekrutierung im Ausland. Demnach ist die Tätigkeit in der ambulanten Pflege oder in der Langzeitpflege in vielen Herkunftsländern weniger bekannt oder mit einem geringeren Ansehen verbunden als die Arbeit in Kliniken.

Die Förderrichtlinie wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Saar entwickelt. Sie richtet sich an Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste im Saarland, die internationale Pflegepersonen oder Auszubildende über Anbieter der sogenannten fairen Anwerbung aus EU-Drittstaaten rekrutieren. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die WHO-Liste der Länder beachtet wird, aus denen kein Gesundheitspersonal angeworben werden darf. Zudem muss die antragstellende Einrichtung im Saarland ansässig sein und ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis oder eine verbindliche Ausbildungszusage vorweisen.

Vorgesehen ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50 Prozent der Anwerbekosten, maximal jedoch 6.000 Euro pro Anwerbung. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

Die vollständige Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen stellt das Land online zur Verfügung. Sie sind abrufbar unter www.saarland.de/kapsaar.

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge aus Warscheids Welt

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com