StartRegionalLandkreis SaarlouisSaarlouis: CDU und GRÜNE fordern Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts

Saarlouis: CDU und GRÜNE fordern Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts

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Wichtigem Akteur der Digitalisierung mehr Handlungsspielräume eröffnen

Das geltende Gemeindewirtschaftsrecht behindert die Digitalisierungsstrategie des Landes. CDU und Grüne im Saarlouiser Stadtrat fordern Landtag und Regierung auf, den Kommunen und kommunalen Versorgern mehr Handlungsspielräume beim Aufbau digitaler Infrastruktur und Smart-City-Konzepten zu eröffnen.

Hierzu die Fraktionsvorsitzenden Raphael Schäfer (CDU) und Gabriel Mahren (Grüne):

„Die Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure im Digitalisierungsprozess. Sie und ihre Versorgungsunternehmen besitzen eine hohe Kompetenz in der Bereitstellung von Infrastruktur und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. 

Diese Kompetenz prädestiniert die kommunale Ebene eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und bei Ausbau und Vernetzung von Smart-City-Konzepten einzunehmen: etwa bei smarter Verkehrsteuerung, bei Konzepten der Energiewende oder aber im Gesundheitswesen, dem Tourismus- von der digitalen Verwaltung einmal ganz abgesehen.

Der diesbezüglichen hohen Kompetenz und Innovationsbereitschaft der kommunalen Ebene und im Übrigen auch der Erwartungshaltung vieler Bürgerinnen und Bürger steht ein veraltetes, noch auf rein analoge Gegebenheiten zugeschnittenes saarländisches Gemeindewirtschaftsrecht entgegen. Es beschränkt im Saarland als einzigem Bundesland die diesbezüglichen wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen und Versorger massiv. 

Damit wird dem Land ein wichtiger Impulsgeber und Innovator im Digitalisierungsprozess entzogen, im Standortwettbewerb mit anderen Bundesländern wird das Land geschwächt.

In Saarlouis haben wir damit begonnen die Grundlagen für eine Ausgestaltung und Entwicklung von Smart-City-Konzepten zu schaffen. Wir arbeiten hierbei eng mit den Saarlouiser Stadtwerken zusammen, die sich schon früh über ihre Netzkompetenz im Bereich der Digitalisierung engagiert haben. Neben allen praktischen Erfahrungen, zu denen auch die Organisation demokratischer Gestaltungsteilhabe und Datenkontrolle gehört, werden wir jedoch auch mit den im §108 ff. KSVG festgelegten Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten mit all ihren negativen Folgen für die digitale Entwicklung des Landes konfrontiert.

Dies wollen wir ändern. Wir fordern deshalb Landesregierung und Landtag auf, in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und dem Verband Kommunaler Unternehmen, die geltenden Regelungen zeitnah einer Aufgabenkritik und Prüfung zu unterziehen. Dies mit dem Ziel die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden im Bereich der Digitalisierung zu erweitern und der kommunalen Ebene in diesem wichtigen Feld Rechtssicherheit zu geben.Das Land braucht die kommunale Ebene für eine umfassende Digitalisierungsstrategie-wir wollen mit unserer Initiative den Diskurs hierüber anstoßen.“ 

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