StartPolitikSondersitzung des Bundesrates zum Konjunkturpaket: Kinderbonus in zwei Tranchen

Sondersitzung des Bundesrates zum Konjunkturpaket: Kinderbonus in zwei Tranchen

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Der Bundesrat befasste sich in seiner heutigen Sondersitzung mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen bei der Bewältigung der Corona-Krise. Nachdem der Bundestag das Gesetz am Vormittag in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, billigte die Länderkammer das Gesetz, sodass die unter anderem geplante Mehrwertsteuersenkung bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten und auch die erste Tranche des Kinderbonus im September zur Auszahlung kommen kann.
 
In seiner Rede begrüßte Ministerpräsident Tobias Hans das Paket: „Die schnellen und zielgerichteten Maßnahmen von Bund und Ländern zu Beginn der Pandemie haben dazu geführt, dass Deutschland bisher gut durch die Corona-Krise gekommen ist. Mit dem Konjunkturpaket geben wir nun neue Impulse um der Wirtschaft mit Schub aus der Krise zu helfen. Ich freue mich besonders darüber, dass es uns gelungen ist dabei gleichzeitig Schwerpunkte auf die Bereiche Digitalisierung, sowie Forschung und Entwicklung zu legen. So wird das Konjunkturpaket gleichzeitig ein Wachstums- und Innovationspaket für das Saarland.“Neben der Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 sieht das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 € pro Kind vor. Damit sollen gerade Familien, die in der Krise besonders belastet waren einen Ausgleich erhalten. Die Auszahlung des Bonus erfolgt in zwei Tranchen. Die ersten 200 € werden im September ausgezahlt, weitere 100 € dann im Oktober. Gleichzeitig werden Alleinerziehende durch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende entlastet: der Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro wird für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt jeweils 4.008 Euro angehoben. Weitere Regelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Verlustberücksichtigung für die Jahre 2020 und 2021. Hierdurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre in 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt zu verrechnen.Um Investitionsanreize zu schaffen, wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt werden, die Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht.Zudem wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgeweitet: Im Forschungszulagengesetz wurde für den Zeitraum von 2020 bis 2025 die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen von 2 Mio. Euro auf 4 Mio. erhöht. Damit wird die maximale Höhe der Forschungszulage pro Jahr auf 1 Mio. Euro verdoppelt.Der Bundesrat hat darüber hinaus zum Entwurf des geplanten Nachtragshaushalts der Bundesregierung zur Finanzierung des Konjunkturpakets keine Einwendungen erhoben.Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 3. Juli 2020 statt.
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