In der 47. Plenarsitzung des saarländischen Landtags hat Sozialminister Magnus Jung sowohl zur aktuellen Lage der psychotherapeutischen Versorgung Stellung genommen als auch eine Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) eingebracht.
Mit Blick auf die Versorgungssituation verwies Jung auf einen steigenden Bedarf bei gleichzeitig bestehenden strukturellen Defiziten. Die derzeitige Bedarfsplanung bilde die tatsächliche Nachfrage nicht mehr ausreichend ab, was zu einem Ungleichgewicht zwischen vorhandenen Kapazitäten und realem Bedarf führe. In der Folge komme es vielerorts zu langen Wartezeiten, insbesondere im ambulanten Bereich. Die Landesregierung setze sich daher auf Bundesebene für eine Reform der Bedarfsplanung ein.
Kritisch äußerte sich der Minister zudem zu den seit Anfang April geltenden Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie zu weiteren geplanten Einsparmaßnahmen. Diese würden in einer ohnehin angespannten Versorgungslage ein falsches Signal senden. Zwar sei eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, sie dürfe jedoch nicht zulasten der Versorgungsqualität gehen.
Auch bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sieht Jung Handlungsbedarf. Trotz reformierter Ausbildungsstrukturen fehle es weiterhin an klaren Regelungen zur Vergütung, was die Attraktivität des Berufs beeinträchtigen könne.
Neben diesen Themen brachte der Minister im Landtag die Novellierung des SGBB ein. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Gleichstellung, Teilhabe und Barrierefreiheit weiter zu stärken und stärker in der Praxis zu verankern. Vorgesehen sind unter anderem verständlichere und zugänglichere Verwaltungsverfahren sowie modernisierte Beteiligungsstrukturen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um Barrierefreiheit systematisch in verschiedenen Lebensbereichen voranzubringen. Die Novelle soll damit einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft leisten.

