StartFeatureSt. Ingberter Stadtrat: Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert

St. Ingberter Stadtrat: Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert

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Am Dienstagabend, dem 3. Dezember 2024, kam der Stadtrat von St. Ingbert im großen Sitzungssaal des Rathauses zusammen. Während der Sitzung wurden mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, die verschiedene Bereiche der Stadtentwicklung und Verwaltung betreffen. Hier ein Überblick über die Entscheidungen:

Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Stadtrat bestätigte die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025. Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert.

Bebauungsplan „Kindergarten Im Stegbruch“
Dem Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten Im Stegbruch“ wurde zugestimmt, sodass dieser nun offengelegt werden kann. Der geplante Neubau einer Kindertagesstätte in Rohrbach soll die aktuelle Situation hinsichtlich fehlender Betreuungsplätze verbessern.

Bebauungsplan „Kohlenstraße“
Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 514.01 „Kohlenstraße zwischen Theresienstraße und Josefstaler Straße“ wird die Grundlage für eine bessere Anbindung des Fahrradwegs geschaffen. Darüber hinaus soll ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler vom Bereich Kohlenstraße zum Bildungscampus Ludwigschule ermöglicht werden.

Bebauungsplan „Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II“
Der Rat beschloss die Offenlage des Bebauungsplans Nr. Ro 38.03 für den „Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II“. Ziel ist die Weiterentwicklung des Standorts für Industrie und Technologie.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss der Stadt St. Ingbert zum 31. Dezember 2022 fest und erteilte dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

Anpassung der Abwassergebührensatzung
Der Rat stimmte für eine Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt. Die Schmutzwassergebühr wurde auf 3,63 € pro Kubikmeter festgesetzt, während die Niederschlagswassergebühr künftig 0,80 € pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Fläche beträgt.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen und Details sind auf der Website der Stadt St. Ingbert verfügbar: Informationen zur Stadtratssitzung.

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