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STANDFESTIGKEIT DER GRABSTEINE

grabsteinueberpruefung 1

grabsteinueberpruefung 1

Aufgrund der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine zu überwachen und sie in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Die diesjährige Überprüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:

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