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Stellungnahme der KNAPPSCHAFT zur weiteren Versorgung der Dialysepatienten in den Zentren St. Ingbert und Dudweiler

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Zwei Dialysepraxen in St. Ingbert und Dudweiler dürfen nach höchstrichterlichem Beschluss ab sofort keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln. Auch für die bisher dort versorgten Versicherten der KNAPPSCHAFT bedeutet dies, dass sie ihre Dialysebehandlung von nun an in einer anderen Praxis vornehmen lassen müssen.

Entgegen anderer Meldungen hat die KNAPPSCHAFT keine Sonderverträge, die es ermöglichen, die Behandlung weiter in den nun geschlossenen Dialysepraxen durchzuführen. Auch sogenannte Einzelfallregelungen sind grundsätzlich nicht möglich, da die Behandlung von Dialysepatienten im Regelwerk der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) umfangreichen, strengen Regularien unterworfen sind.

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