StartPanoramaStiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Vergangenheitsbewältigung

Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Vergangenheitsbewältigung

WERBUNG

https://www.cgi-immobilien.eu/
<"a href=https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
https://www.cgi-immobilien.eu/
Beratungsstelle für betroffene Menschen mit Behinderungen, die in der Nachkriegszeit in Einrichtungen Leid erfahren haben, hat Arbeit im Landesamt für Soziales aufgenommen
Sozialministerin Monika Bachmann hat im Rahmen einer Pressekonferenz die Arbeit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ vorgestellt. Nachdem der Heimkinderfonds die Kinder und Jugendlichen aus den 50er und 60er-Jahren bereits entschädigt hat, wird auch Menschen mit Behinderung Hilfe zuteil und ihr Leid wird öffentlich anerkannt.

Sozialministerin Monika Bachmann sagte: „Zweck der Stiftung ist es, Opfer zu entschädigen, die als behinderte Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben. Dieses Unrecht kann nun endlich anerkannt werden. Die Betroffenen sollen bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützt werden.“

Die Stiftung sieht folgende Leistungen vor:

  • die öffentliche Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen Leides und Unrechts,
  • die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse,
  • die Anerkennung durch persönliche Gespräche in den Anlauf- und Beratungsstellen und
  • Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen personenbezogenen Geldpauschale zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9.000 Euro und einen einmaligen pauschalen Betrag als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche (Rentenersatzleistung), der bei einer Arbeit von bis zu zwei Jahren 3.000 Euro und bei einer Arbeit von mehr als zwei Jahren 5.000 Euro beträgt.

Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin und hat eine Laufzeit von fünf Jahren: vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Anmeldungen der Betroffenen sind bis zum 31. Dezember 2019 möglich.

Alle Bundesländer haben Beratungsstellen eingerichtet. Im Saarland ist die Stelle beim Landesamt für Soziales angesiedelt und mit 2 Halbtagskräften – einer Sozialpädagogin und einer Psychologin – personalisiert.

Anträge können im Landesamt für Soziales gestellt werden an:

Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Hochstraße 67

66115 Saarbrücken

Telefon: (0681) 9978-2226

Telefax: (0681) 9978-2299

Email: stiftung-anerkennung-hilfe@las.saarland.de

http://www.saarland.de/stiftung-anerkennung-hilfe.htm

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -
http://www.dielinke-regionalverband.de/
http://www.dielinke-regionalverband.de/
http://www.dielinke-regionalverband.de/

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com