StartPolitikStVO-Bußgeldkatalog: Bundesrats-Verkehrsausschuss stimmt Kompromissantrag des Saarlandes zu

StVO-Bußgeldkatalog: Bundesrats-Verkehrsausschuss stimmt Kompromissantrag des Saarlandes zu

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Im Juli wurde bekannt, dass die vom Bundesverkehrsministerium in Kraft gesetzte Novelle der Straßenverkehrsordnung in Teilen nichtig ist. Über die Konsequenzen wird seit Wochen bundesweit debattiert.

Im Fokus stehen dabei vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit und erhöhte Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. So sollte bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 21km/h innerorts und 26km/h außerorts ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Kompromissantrag von sieben Bundesländern, unter anderem dem Saarland, hat nun eine Mehrheit im Verkehrsausschuss des Bundesrates gefunden. Saarlands Verkehrsministerin Rehlinger: „Wir sollten schnellstmöglich Rechtssicherheit bei der StVO wiederherstellen. Unser  Vorschlag sichert mehr Verkehrssicherheit auf einem rechtssicheren Wege und ist damit ein pragmatischer Weg, jetzt schnell zu einer Lösung zu kommen.“

Nach dem Antrag, der von zehn Bundesländern unterstützt wurde, soll es beim Fahrverbot bleiben, wenn der Raser zum Beispiel vor Kindergärten oder an Baustellen zu schnell gefahren ist. Außerhalb solcher besonders sensiblen Zonen soll zunächst ein höheres Bußgeld drohen. Sollte sich eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres wiederholen, droht allerdings ein Fahrverbot. Dieses Vorgehen ist bundesweit als „Warnschussregelung“ diskutiert worden. Nach Angaben des saarländischen Verkehrsministeriums ist der Beschluss im Verkehrsausschuss allerdings nur ein Zwischenschritt. Einer Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Dort allerdings können die Mehrheitsverhältnisse andere sein, weil Bundesländer sich üblicherweise im Bundesrat enthalten, wenn die Koalitionspartner nicht einig sind. Der Bundesrat tagt am 18. September.

 
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