StartSVEDFB-Sportgericht verwirft Einspruch von Elversbergs Trainer Wagner

DFB-Sportgericht verwirft Einspruch von Elversbergs Trainer Wagner

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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Vincent Wagner gegen seine Gelb-Rote Karte aus dem Bundesligaspiel der SV Elversberg bei Borussia Mönchengladbach zurückgewiesen. Damit bleibt die automatische Sperre für eine Meisterschaftspartie bestehen. Gegen das Urteil wurde erneut Einspruch eingelegt.

Elversberg – Vincent Wagner muss nach seinem Platzverweis im Bundesligaspiel der SV Elversberg bei Borussia Mönchengladbach zunächst mit einer Sperre für eine Meisterschaftspartie rechnen. Das DFB-Sportgericht verwarf den Einspruch des SVE-Trainers gegen die Gelb-Rote Karte, die Schiedsrichter Petersen am 5. September gezeigt hatte.

Wagner war in der 45. Minute zunächst verwarnt worden, nachdem er unerlaubt das Spielfeld betreten hatte. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff folgte die zweite Gelbe Karte wegen unsportlichen Verhaltens. Mit der daraus resultierenden Gelb-Roten Karte ist automatisch eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel verbunden.

Das Sportgericht sah keinen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters, der nach § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung eine ausnahmsweise Aufhebung der Sperre ermöglichen könnte. Nach der im Urteil angeführten UEFA-Rechtsprechung kommt eine solche Ausnahme demnach nur in besonderen Fällen infrage, etwa bei einer Personenverwechslung oder wenn zwischen dem Trainer und dem Schiedsrichter keinerlei Kontakt bestand und sich der vom Platz gestellte Trainer auch anderweitig nicht sportwidrig verhalten hatte.

Nach Darstellung des Sportgerichts war Wagner trotz einer vorherigen Aufforderung des Vierten Offiziellen aus größerer Entfernung auf den Schiedsrichter zugelaufen. Er habe reklamieren und Petersen zur Rede stellen wollen. Diese Darstellung werde durch die vorliegenden Fernsehbilder bestätigt.

Das Sportgericht wertete den Feldverweis deshalb als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. An solche Entscheidungen sind auch die Sportgerichte grundsätzlich gebunden.

Gegen das Urteil wurde inzwischen Einspruch eingelegt. Damit ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen.

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