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Tressel: Existenz von Selbstständigen besser sichern

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Soforthilfe auch für den Lebensunterhalt freigeben

Anlässlich der Debatte über Hilfen für Kulturschaffende fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landeschef Markus Tressel die Existenz von Solo-Selbständigen ohne größere Betriebskosten besser zu sichern. Die Soforthilfe müsse daher auch zur Deckung der Kosten des eigenen Lebensunterhalts gewährt werden. Tressel fordert, bei der Soforthilfe einen monatlichen Pauschalbetrag von 1.180 Euro für den Lebensunterhalt in die Liste der anrechenbaren Kosten aufzunehmen. Würden Selbstständige nicht zum Jobcenter verwiesen, entlaste dies auch die angeschlagenen Kommunen finanziell.

„Die Corona-Soforthilfe ist lediglich für Betriebskosten wie Mieten und Fahrzeuge, aber ausdrücklich nicht zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt. Viele Solo-Selbstständige haben allerdings nur sehr wenige Betriebskosten. Zudem lassen sich Betriebskosten und Lebensunterhaltskosten meist auch gar nicht trennen. Dies betrifft insbesondere viele Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Künstler, Lehrkräfte oder Übersetzer. Die Folge: Viele sind gezwungen Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, zu beantragen. Auch wenn die Vermögensprüfung ausnahmsweise entfällt, ist dies unangemessen und belastet zudem die kommunalen Haushalte, da aus diesen der größere Teil der Unterkunftskosten finanziert wird“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Der Grünen-Politiker fordert, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern dahingehend zu ändern, dass die Soforthilfe auch für den Lebensunterhalt freigegeben werde. Tressel: „Im Rahmen der Soforthilfe sollte ein monatlicher Pauschalbetrag von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden können und dieser in die Liste der anrechenbaren Kosten in die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern aufgenommen werden. Die 1.180 Euro orientieren sich dabei an der Höhe der Pfändungsfreigrenze.“ Somit würden auch die Kommunen entlastet. „Müssen Selbstständige zum Jobcenter, werden die Kommunen bei den Unterkunftskosten belastet. Viele Kommunen befinden sich ohnehin schon in einer schwierigen Situation.“

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