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Unberechtigte Nutzung des Motor-Cross-Geländes Naßweiler

Großrosseln-Nassweiler. Am Wochenende gingen bei der Polizei Völklingen zum wiederholten Male Mitteilungen ein, dass das Motor-Cross-Gelände Naßweiler von Unbekannten außerhalb der Öffnungszeiten unberechtigt mit nicht zugelassenen Cross-Maschinen und Quads genutzt wird. Diese unberechtigte Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten ist strafbar. Bei der An- und Abfahrt werden die angrenzenden Wiesengelände und Felder durchfahren. Da in den Wiesengrundstücken Tiere brüten und die Felder frisch eingesät sind, entstehen hier erhebliche Schäden für die Landwirte als auch für die Natur.

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