StartFeatureVerfolgungsfahrt durch Thailen, Weierweiler und Rappweiler

Verfolgungsfahrt durch Thailen, Weierweiler und Rappweiler

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Wadern (ots) – Am 23.05.2020 gegen 23:06 Uhr wurde eine Polizeistreife der PI
Nordsaarland in der Hauptstraße in Weiskirchen -Thailen im Begegnungsverkehr auf
einen roten PKW der Marke Ford KA aufmerksam, welcher über die Hauptstraße in
Richtung Nunkirchen geführt wurde. An dem PW war vorne ein Kennzeichenschild
montiert, welches eine Woche zuvor in Konfeld entwendet worden war. Unverzüglich
wendete die Polizeistreife und nahm die Verfolgung des Fahrzeuges auf, wonach
der Fahrer des Ford Ka seine Fahrgeschwindigkeit deutlich erhöhte und flüchtete.
Die Verfolgungsfahrt führte zunächst über Weierweiler nach Rappweiler und
zurück, dann nach Thailen und über verschiedene Wege wieder in Richtung
Weierweiler, Thailen und dann letztendlich in Richtung Münchweiler am dortigen
Schloss vorbei. Der Fahrer des verfolgten Fahrzeugs verhinderte durch mittiges
Fahren auf der Fahrbahn ein Überholen des Polizeifahrzeugs. Die
Fahrgeschwindigkeit war dabei deutlich überhöht. Kurz vor der Einmündung der
Zufahrtsstraße zum Schloss Münchweiler in die B 268 hielt der Pkw an. Der Fahrer
stieg aus und folgte sodann den Anweisungen der Polizeibeamten. Beim Aussteigen
des Fahrzeugführers erkannten die eingesetzten Polizeibeamten den bereits
mehrfach wegen ähnlicher Delikte erfassten 30 Jährigen Beschuldigten. Auf der
Beifahrerseite saß eine 18 jährige Frau bei welcher in einer durchgeführten
Durchsuchung Drogen aufgefunden werden konnten. Der Beschuldigte führte in
seinem Geldbeutel einen zur Sachfahndung ausgeschriebenen bulgarischen
Führerschein mit sich. Im Kofferraum des Ford Ka konnten entstempelte PKW
Kennzeichen aufgefunden werden. Dem Fahrzeugführer wurde aufgrund des Verdachtes
einer Drogenbeeinflussung eine Blutentnahme durch einen Arzt durchgeführt. Eine
von der Staatsanwaltschaft angeordneten Wohnungsdurchsuchung bei dem
Beschuldigten führte zum Auffinden eines Schnupferröhrchens mit
Amphetaminresten. Anlässlich der Verfolgungsfahrt entstanden keine Personen- und
keine Sachschäden. Gegen die Personen wurden entsprechende Strafanzeigen
eingeleitet.

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