StartFeatureVogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel ab dem 30. Oktober

Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel ab dem 30. Oktober

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Im Saarland gilt ab Donnerstag, 30. Oktober 2025, eine landesweite Stallpflicht für Geflügel. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) reagiert damit auf den Nachweis des hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 bei einem Wildvogel im Saarland sowie auf fünf weitere noch unbestätigte Funde. Die Maßnahme soll die Ausbreitung der Tierseuche verhindern und den Schutz von Haus- und Zuchtgeflügel sicherstellen.

Die Allgemeinverfügung verpflichtet Halterinnen und Halter dazu, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Betroffen sind alle Arten von Geflügel, darunter Hühner, Enten, Gänse, Wachteln und Puten. Auch Veranstaltungen wie Geflügelmärkte, Börsen und Ausstellungen sind bis auf Weiteres untersagt – bereits genehmigte Termine verlieren ihre Gültigkeit. Verstöße gegen die Auflagen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium sowie das LAV überwachen die Lage fortlaufend. Nach derzeitiger Einschätzung wird die Stallpflicht mehrere Wochen bestehen bleiben. „Zum Schutz der saarländischen Geflügelbestände ist diese Maßnahme leider unumgänglich“, teilte das LAV mit.

Halterinnen und Halter werden gebeten, Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel umgehend zu melden – per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de oder telefonisch unter 0681 / 9978-4500.

Für den Menschen besteht nach Angaben des Robert Koch-Instituts weiterhin kein Grund zur Sorge. Das Risiko einer Ansteckung gilt als äußerst gering und betrifft ausschließlich Personen, die in engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel stehen. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen und ein FAQ zur Vogelgrippe finden sich unter www.saarland.de/gefluegelpest-faq.

Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Saarland / PM

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