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Vorgaben für Ein- und Rückreisende

Bestimmungen sind auf der Homepage der Stadt Homburg einzusehen 

Für Ein- und Rückreisende in das Saarland – und damit auch nach Homburg – gelten aktuell bundesrechtliche Vorgaben und auch Regelungen innerhalb des Saarlands. Diese Bestimmungen zur Bekämpfung des Coronavirus sind am 16. November 2020 in Kraft getreten und gelten bis zum Ablauf des 29. November 2020.

Der genaue Wortlaut der Vorgaben ist auf der Homepage der Stadt Homburg unter www.homburg.de, dort unter Aktuelles und dann durch Anklicken von „Informationen zur Corona-Lage in Homburg“ und dort unter „Informationen für Ein- und Rückreisende in das Saarland“, zu finden.

Quelle: Stadt Homburg/Saar

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