StartPolitikWärmeplanungsumsetzungsgesetz im Saarland in Kraft getreten

Wärmeplanungsumsetzungsgesetz im Saarland in Kraft getreten

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Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsumsetzungsgesetzes (WPUG) am 29. November 2024 hat das Saarland einen bedeutenden Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung gemacht. Das Gesetz verpflichtet alle saarländischen Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen, um vor Ort die effizientesten Lösungen für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Die neue Aufgabe, die den Kommunen damit zugewiesen wird, soll die Wärmewende vor Ort fördern und langfristig sichern.

Das WPUG folgt den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), welches die Erstellung von Wärmeplänen bis spätestens Mitte 2026 für Großstädte und bis 2028 für kleinere Gemeinden vorschreibt. Mit dem neuen Gesetz übernimmt das Saarland die Verantwortung, die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung der Pläne zu unterstützen. Dies umfasst die Bereitstellung finanzieller Mittel sowie die Festlegung von Rahmenbedingungen, die den Kommunen die Umsetzung der Wärmewende erleichtern.

„Die Wärmewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit diesem Gesetz liefern wir den notwendigen Impuls, um die Wärmewende in den Kommunen voranzubringen“, heißt es seitens der Landesregierung. Dabei sollen Städte und Gemeinden ihre lokale Expertise einbringen, um praxistaugliche und innovative Lösungen für ihr Verwaltungsgebiet zu entwickeln.

Der Bund stellt den Ländern über das Finanzausgleichsgesetz insgesamt 500 Millionen Euro für die Wärmeplanung zur Verfügung. Das Saarland erhält hiervon 5,7 Millionen Euro. Die Kosten für die Ersterstellung der Wärmepläne im Saarland werden auf etwa 11 Millionen Euro geschätzt, während die fortlaufenden Kosten zur Fortschreibung der Pläne rund 14,2 Millionen Euro betragen.

Die Landesregierung wird die Kommunen finanziell unterstützen, um die Erstellung und Fortführung der Pläne sicherzustellen. Mit diesen Wärmeplänen sollen Gemeinden, Stadtteile und Quartiere eine übergreifende räumliche Planung für klimaneutrale Wärmeversorgung erhalten.

Parallel zum WPUG tritt auch das Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiten Datenbereitstellungen (SDUG) in Kraft. Dieses soll die Nutzung von Solarkatastern vereinfachen und deren niedrigschwelligen Zugang gewährleisten. Zudem schafft es rechtliche Voraussetzungen für die Datenverarbeitung durch das Energieministerium und die Nutzung relevanter Daten innerhalb der Gemeindeverwaltungen. Diese Maßnahmen unterstützen die Gemeinden bei der Planung und Umsetzung der Wärmeversorgung.

Mit dem WPUG hat das Saarland einen klaren Rahmen für die Wärmewende gesetzt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wesentlicher Baustein, um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung vor Ort zu gewährleisten. Die Landesregierung sieht darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen und zur Förderung einer klimaneutralen Zukunft.

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