StartFeatureWelker zieht Einspruch zurück - Strafbefehl wirksam

Welker zieht Einspruch zurück – Strafbefehl wirksam

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Am Freitagmorgen sollte sich der freigestellte Geschäftsführer der GIU, Martin Welker, wegen illegalem Waffenbesitz vor dem Amtsgericht Neunkirchen verantworten. Die Polizei hatte während der Durchsuchung seines Anwesens einen Revolver der Marke „Llama 38 Special CTG“ in seinem Safe gefunden, für den der Rechtsanwalt keine Besitzerlaubnis vorweisen konnte. Er habe die Waffe 2012 von einer suizidgefährdeten Mandantin erhalten und sie bei sich verwahrt, so lautete die Ausführung Welkers. Nun hat sein Verteidiger kurz vor dem Stattfinden der Verhandlung im Neunkircher Amtsgericht den Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgezogen. Ein Sprecher des Gerichts berichtete, dass der Verteidiger darauf hingewiesen habe, dass die Rücknahme des Einspruchs keinem Schuldeingeständnis gleichkomme, sondern aus prozesstaktischen Gründen erfolgt sei. Der Strafbefehl ist damit wirksam. Martin Welker wird nun 6000 Euro zahlen müssen.

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