StartSportLiga 3Widerspruch zurückgewiesen: Punktabzüge für Türkgücü München bleiben bestehen 

Widerspruch zurückgewiesen: Punktabzüge für Türkgücü München bleiben bestehen 

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Die Fachgruppe Spielbetriebe der DFB GmbH & Co. KG hat als zuständiges Gremium den Widerspruch von Türkgücü München gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen, der wegen Insolvenzantrags verhängt worden war. Auch der Beschwerde des Drittligisten gegen den Abzug von zwei Punkten aufgrund eines Auflagenverstoßes ist von der Geschäftsführung der DFB GmbH & Co. KG nicht entsprochen worden. 

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen den Neun-Punkte-Abzug kann der Klub innerhalb einer Woche Beschwerde beim DFB-Präsidium einlegen. In Bezug auf den Zwei-Punkte-Abzug beträgt die Einspruchsfrist drei Tage, hierbei ist die Fachgruppe Zulassungsbeschwerden die zuständige Instanz. Der Verein hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Entscheidung getroffen, ob erneuter Einspruch eingelegt wird. 

Der Verband begründet das Urteil für den Elf-Punkte-Abzug folgendermaßen: 

„Neun Punkte waren Türkgücü aufgrund des Insolvenzantrags aberkannt worden, den der Klub Ende Januar gestellt hatte. Grundlage ist § 6 Nr. 6. der DFB-Spielordnung. Dort ist festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft neun Punkte abgezogen. Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 

Weitere zwei Punkte büßte Türkgücü aufgrund eines Auflagenverstoßes ein. Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison hatten die Münchner die Auflage vom DFB erhalten, bis zum 20. Januar 2022 eine bis Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Diese Vorgabe erfüllte der Drittligist nicht. Die Lücke wurde zu weniger als 50 Prozent geschlossen, sodass gemäß den Richtlinien im DFB-Statut 3. Liga zwei Punkte abgezogen wurden.“ 

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