StartPanoramaWiederaufnahme der Arbeit nach Coronainfektion:

Wiederaufnahme der Arbeit nach Coronainfektion:

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Wichtige Information des Gesundheitsamtes für Betriebe und Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach einer Coronainfektion ihre Arbeit wiederaufnehmen, sobald die Quarantäne behördlich aufgehoben wurde. Grundlage hierfür sind PCR-Untersuchungen mit dem sogenannten CT-Wert über 30, der anzeigt, dass keine infektiöse Viruslast mehr vorhanden ist und die Betroffenen sofort und ohne Risiko alle Tätigkeiten wiederaufnehmen können.

Im Rahmen der Pandemiebekämpfung wird jedoch das Gesundheitsamt immer wieder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kontaktiert, denen trotz aufgehobener Quarantäne die Wiederaufnahme der Arbeit von ihren Arbeitgebern verwehrt wird. 

Hintergrund ist, dass die eingangs erwähnten PCR-Untersuchungen formal noch positiv sind, denn Patientinnen und Patienten können ohne Weiteres bis zu drei Wochen, teilweise auch länger, Virusbruchstücke und tote Viren ausscheiden, die aber dennoch von den PCR-Untersuchungen weiter detektiert werden. Daher ist der Test noch als „positiv“ tituliert, medizinisch kann jedoch die Infektiösität der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen werden.

Es gibt daher keinen Grund, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von den Arbeitsplätzen fernzuhalten. 

Im Zweifel ist die Rücksprache mit dem jeweiligen Betriebsarzt ebenso eine regelhafte und gute Möglichkeit, den Einzelfall zu erläutern.

Hier finden Betriebsinhaber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk eine Zusammenstellung von Informationen, die im Kontext der Pandemieentwicklung für die Ausübung ihrer Tätigkeit relevant sind, sowie eine Übersicht kompetenter Ansprechpartner der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK).

Corona-Hotline des saarländischen Gesundheitsministeriums

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
 
E-Mail: corona@saarland.de
Telefon: 0681 501-4422

Quelle: Handwerkskammer des Saarlandes

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