Windkraftprojekt Wadern: „Ein Bürokratiemonster!“

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DAS BÜROKRATIEMONSTER

„Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“

Dieses Verfahren hat sich für die  Verwaltung der Stadt Wadern wesentlich schwieriger herausgestellt, als ursprünglich angenommen und sich in einer monatelang kontrovers geführten Debatte zu einem wahren Bürokratiemonster entwickelt. Allein die Zusammenfassung der Beschlussvorlage zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen misst stolze 157 Seiten. Der komplette Aktenberg wird auf 5000 bis 10.000 Seiten geschätzt, einschließlich aller Gutachten, Stellungnahmen und Eingaben. Eine Mammutaufgabe für alle Stadtratsmitglieder, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben. Hier ist der Gesetzesgeber dringend gefragt, die Formulierungen der Gesetzestexte mit einer verständlichen Trennschärfe zu versehen, damit unerwünschte Interpretationen vermieden werden. Nicht alle Stadträte sind Juristen und ständig externe Anwälte und Gutachter zu beschäftigen, kostet viel Geld und die Lieferungen sind oft mangelhaft.

DIE ABSTIMMUNG

Am 28.Sept. 2017 traf sich der Stadtrat von Wadern zu einer weiteren Sitzung um der Windkraft einen substantiellen Raum, wie es das Gesetz vorschreibt, auf dem Gebiete der Gemeinde durch die Festlegung von Nutzungsflächen zu schaffen.  Abgestimmt wurde über die Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.

Das Abstimmungsergebnis lautete :

18 Stadtratsmitglieder (SPD und PRO-HOCHWALD und 2 CDU) stimmten für die Vorlage und damit für die Bebauung des Wenzelsteines mit Windkraftanlagen.

11 Stimmen (CDU) waren dagegen.

Damit sind die Flächen für die Bebauung durch Windkraftanlagen auf dem Wenzelstein festgelegt.

 

REAKTIONEN DES PUBLIKUMS:

Die Zuschauer in der Öffentlichen Sitzung, in der Mehrzahl Mitglieder der Bürgerinitiative Wenzelstein, reagierten enttäuscht auf diesen Beschluss, die meisten mit Ironie, andere verließen den Sitzungssaal.

Foto Rainer Kuhn: Das Landschaftsbild zeigt den südlichen Hang des Wenzelsteines.Ein historischen Waldgebiet. Erkennbar ist in der Mitte der Messturm der ABO-Wind.

Viele hatten ihre Hoffnungen auf die Wahlkampfzusage der Regierungschefin (CDU) Annegret Kramp Karrenbauer gesetzt, die einen weiteren Ausbau der Windkraft im Saarland an wirtschaftliche Bedingungen knüpfte und darüber hinaus den Bau von Windkraftanlagen im Staatswald untersagte. Hierzu wurde dann auch in der Folge eine Änderung des saarländischen Waldgesetzes auf den Weg gebracht. Damit hatte die CDU Politikerin verhindert, dass diese Windradkritiker zur AfD oder zu den Linken überliefen. Aber jetzt stellt sich heraus, dass das Waldgesetz grundsätzlich kein Verbot von WKA im Staatsforst darstellt, so jedenfalls argumentierte die Stadtverwaltung von Wadern in ihrer Beschlussvorlage. Daher die verständliche Enttäuschung.

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DAS WALDGESETZ im Koalitionsvertrag:

Kriterium:“historisch alte Waldstandorte im Staatswald“

Es steht außer Zweifel, dass der Höhenzug „Wenzelstein“ immer bewaldet war. Die Franzosen hatten zwar ab 1794 den Wald um Dagstuhl und Lockweiler in Staatsbesitz genommen und abgeholzt, weil sie Brennmaterial für ihre eisenschaffende Kriegswirtschaft in Lothringen brauchten. Der Wald erholte sich aber wieder schnell.

(Es ist wichtig dass man hier die Wortwahl beachtet: Der Gesetzgeber zielt auf historisch alte „Waldstandorte“ und nicht auf historisch alteBaumbestände“, wie oft argumentiert.)

Das Kriterium: “des besonders windhöffigen Standortes“ ist hier nicht definiert. Eine nachträglich in den Gesetzestext (von der Windradlobby?) eingebrachte Leistungsangabe (Windgeschwindigkeit) muss auch „besonders“ sein und sich eindeutig über dem Durchschnitt der benachbarten Windparks bewegen. Zudem muss die Messung durch eine neutrale Instanz durchgeführt werden. Die Messergebnisse der ABO-WIND sind hier auszuschließen, weil sich dahinter wirtschaftliche Interessen vermuten lassen.

Kriterium: „insbesondere gut erschlossen oder bereits vorbelastet“

Der Wenzelstein ist ein zusammenhängendes Waldgebiet, das in keiner Weise für den Betrieb von Windkraftanlagen erschlossen ist und auch nicht mit Industrieeinbauten vorbelastet.

 

Demnach erfüllt der Wenzelstein alle Ausschlusskriterien und dennoch wurde der Antrag der Verwaltung, das Waldgebiet „ Wenzelstein“  als Konzentrationsfläche für den Aufbau von Windkraftanlagen mehrheitlich vom Stadtrat angenommen. (die Befürworter mit Hinweis, auf eine komplexe Rechtslage!)

WINDKRAFTANLAGEN-WARUM?

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Stromerzeugung durch Windkraftanlagen wurde durch die Wortmeldungen von Erich Zimmer und Christian Simon nochmals gestellt. Letzterer wies auch auf die mangelhafte Bearbeitung der Eingaben hin und erklärte die Beschlussvorlage als nicht „beschlussreif“ aufgearbeitet.

Aus dem Publikum lautete es treffend; „Man sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr!“

Das Verfahren geht weiter, die Widerstände aus der Bevölkerung gegen die Windkraftanlagen auf dem alten historischen Waldstandort Wenzelstein werden wachsen und der Aktenberg wird weiter zunehmen. Ein Ende ist noch nicht in Sicht.

Im Herbst 2017

Rainer Kuhn

PS: Eine 100 jährige Buche bindet mehr CO2 (13,6 kg jährlich), als eine Windkraftanlage im Vergleich zu einem thermischen Kraftwerk einspart (keine feststellbare CO2-Einsparung im Energiesektor seit 1999) und liefert darüber hinaus noch den Sauerstoff für die Versorgung einer Familie mit Atemluft.

Also besser Buchen pflanzen, statt Windräder im Wald aufzustellen.

Zudem sind Buchenwälder viel schöner und nachhaltiger!

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