StartReiseWinterreifen im Ausland: Unterschiede bei Pflicht und Kennzeichnung

Winterreifen im Ausland: Unterschiede bei Pflicht und Kennzeichnung

WERBUNG

Wer in den Wintermonaten mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden Vorschriften zur Winterreifenpflicht informieren. Denn die Regelungen unterscheiden sich innerhalb Europas teils deutlich – sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Witterungsbedingungen, unter denen Winterreifen vorgeschrieben sind.

Feste und situative Winterreifenpflichten

In einigen Ländern wie Estland, Lettland und Litauen gilt eine feste Winterreifenpflicht in den Wintermonaten. Deutschland, Luxemburg und seit Juli 2025 auch Dänemark setzen dagegen auf eine sogenannte situative Pflicht: Winterreifen sind hier nur bei Schnee, Eis, Matsch oder Reifglätte vorgeschrieben.

Österreich, Tschechien und Schweden kombinieren beide Ansätze – dort gilt die Pflicht in einem festgelegten Zeitraum, sofern winterliche Straßenverhältnisse vorliegen. In Frankreich und Italien sind Winterreifen oder Schneeketten in bestimmten Regionen und Zeiträumen vorgeschrieben, etwa im Aostatal oder auf der Brennerautobahn in Südtirol. Länder wie Polen oder Belgien kennen keine gesetzliche Pflicht, empfehlen Winterreifen im Winter jedoch ausdrücklich.

Alpine-Symbol ist neuer Standard

Seit Oktober 2024 gilt in Deutschland, dass Winterreifen das sogenannte Alpine-Symbol tragen müssen – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dieses Kennzeichen ersetzt die ältere M+S-Markierung, die nicht mehr als Nachweis für wintertaugliche Reifen anerkannt wird. Reifen mit dem Alpine-Symbol sind seit 2018 EU-weit Standard. Auch Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark haben die gleiche Regelung eingeführt.

Wichtige Hinweise für Reisende

Vor einer Fahrt ins Ausland sollten Autofahrerinnen und Autofahrer die Winterreifenbestimmungen der jeweiligen Länder – einschließlich der Transitstrecken – prüfen. Dabei ist auf die Mindestprofiltiefe zu achten: In Deutschland gilt ein gesetzliches Minimum von 1,6 Millimetern, in Skandinavien und Osteuropa sind es oft 3 bis 4 Millimeter. In Österreich gelten sogar 4 Millimeter für Radial- und 5 Millimeter für Diagonalreifen.

Zudem können in Alpenregionen Schneeketten vorgeschrieben sein. Bei Missachtung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall ohne geeignete Bereifung, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Auch Mietwagen sollten vor Fahrtantritt überprüft werden. In Ländern ohne generelle Winterreifenpflicht – etwa Frankreich – kann es erforderlich sein, Zusatzkosten für die Winterausrüstung zu vereinbaren.

Aktuelle Informationen zu den länderspezifischen Regelungen finden Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Internetseite des Verkehrsclubs unter dem Thema „Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa“.

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge aus Warscheids Welt

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com