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Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro – DGB begrüßt Einigung der Kommission

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Berlin/Saarbrücken – Die unabhängige Mindestlohnkommission hat nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt: Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Stufen angehoben und soll bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Bereits zum 1. Januar 2026 erfolgt eine erste Anhebung um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro. Ein Jahr später folgt eine weitere Erhöhung um 70 Cent.

Timo Ahr, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, äußerte sich zufrieden über die Entscheidung:
„Das heute erzielte Ergebnis der Mindestlohnkommission stellt eine konstruktive Lösung dar und es ist gut, dass man sich einigen konnte. Dieses Ergebnis haben die Gewerkschaften durchgesetzt, während manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichtet hätten.“

Nach Einschätzung des DGB profitieren bundesweit rund sechs Millionen Beschäftigte von der Erhöhung. Der neue Mindestlohn sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem armutsfesten Lohnniveau.
„Klar ist aber auch: Der Mindestlohn ist und bleibt die absolute Untergrenze und muss sich an der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren“, so Ahr weiter.

Für eine langfristige Verbesserung der Lohnstruktur plädiert der DGB zudem für eine stärkere Tarifbindung in Deutschland.
„Für faire Löhne braucht es starke Tarifverträge und eine höhere Tarifbindung in unserem Land. Dafür braucht es weiterhin starke Gewerkschaften und den politischen Willen zu mehr Tarifbindung“, so Ahr.
Er kündigte an, sich weiterhin für ein Bundestariftreuegesetz stark zu machen und richtete einen klaren Appell an die Beschäftigten:
„Werdet Mitglied einer Gewerkschaft und kämpft mit uns gemeinsam für gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.“

Die beschlossene Erhöhung des Mindestlohns folgt einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission, dem sowohl die Vertreter der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite schließlich zustimmten.

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