StartThemenZahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland auf insgesamt 90.904

Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland auf insgesamt 90.904

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Zahlen des Robert-Koch-Instituts (Stand: 23.01.2022 – 03:10 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland90.9041.405833,1
RegionalverbandSaarbrücken34.0405911014,7
LandkreisMerzig-Wadern8.400163804,1
LandkreisNeunkirchen11.170132542,8
LandkreisSaarlouis19.054336976,1
Saarpfalz-Kreis11.519113694,6
LandkreisSt. Wendel6.72170527,4

Zahlen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie(Stand: 22.01.2022 / 16:00 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland90.8531.405832,4
RegionalverbandSaarbrücken34.1875921.017,7
LandkreisMerzig-Wadern8.346164803,1
LandkreisNeunkirchen11.084131540,5
LandkreisSaarlouis19.050335974,0
Saarpfalz-Kreis11.482113690,4
LandkreisSt. Wendel6.70470524,0

Die Zahl der Todesfälle liegt bei 1.308 die Zahl der Geheilten steigt auf 77.413. Derzeit gelten 12.132 Personen als aktiv infiziert. Von den an dem Virus erkrankten Personen werden aktuell 169 stationär behandelt –22 davon intensivmedizinisch (Stand: 22.01.2022 / 00:01 Uhr). 

Wichtige Information:

Bei der Übermittlung der Fälle von den Gesundheitsämtern über die zuständigen Landesbehörden bis ans RKI kommt es zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen, sowohl bei den reinen Fallzahlen als auch bei den 7-Tage-Inzidenzen. Die Differenzen ergeben sich außerdem durch unterschiedliche Erhebungszeiten sowie verschiedene Übermittlungswege. COVID-19-Fälle, die die Falldefinition des RKI erfüllen, müssen vom zuständigen Gesundheitsamt spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und seitens der Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemiologie (LKI) spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI anonymisiert übermittelt werden.  Grundlage für die Fallzahlen des RKI sind die Meldungen der Gesundheitsämter bis 0 Uhr des Vortages. Grundlage für die Fallzahlen des MSGFF sind die Meldungen bis 16 Uhr des Vortages. Es handelt sich bei allen übermittelten Zahlen um einen aktuellen und vorläufigen Datenstand. Änderungen sind vorbehalten.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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