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Zukunftsort Generationenquartier: Illingen bemüht sich um Förderung

Klinik St hedwig

Klinik St Hedwig (Foto: Dr. Armin König)

Die Gemeinde Illingen bewirbt sich mit dem „Zukunftsort Generationenquartier“ für eine Teilnahme am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Förderung von Investitionen. Hintergrund ist, so Bürgermeister Armin König, die Mitte 2022 bevorstehende Schließung der Rehaklinik St. Hedwig.  Die einzureichenden Projekte sollten die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen, insbesondere bei großen drohenden Leerständen, bei der Konversion von alten zu neuen Nutzungen, der nachhaltigen Quartiersentwicklung und der Klimaanpassung. Der Gemeinderat hat die Teilnahme einstimmig beschlossen, die Verwaltung hat in Verbindung mit Kernplan ein Bewerbungsprofil erstellt.

In Zusammenhang mit der großen Nachfrage nach Wohnraumangeboten durch junge Familien in zentraler Lage von Illingen biete sich die Entwicklung eines „Generationenquartiers“ an, welches die Themen

Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Digitalisierung aber auch altersgerechtes Wohnen und „das Miteinander“ berücksichtigt. Ein Quartier der kurzen Weg wäre vorstellbar, mit einer Architektur und Baukultur, die Menschen zusammen bringt (Co-Living). Das „Co“ in Co-Living steht dabei für Community. Das heißt: Im Zentrum des Wohnkonzeptes steht das Miteinander.

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Menschen verschiedener Altersgruppen leben hier zusammen, um gemeinsam kreativ zu werden und sich gegenseitig zu unterstützen.

Es sollen nachhaltige Bau-, Angebotes- und Nutzungskonzepte erstellt werden, die u. a folgende Aspekte berücksichtigen:

Bürgermeister Armin König: „Wir wollen dort Maßstäbe setzen. Deshalb brauchen wir ein Bundesprogramm mit hoher Förderquote, das zu unseren Herausforderungen passt. Das ist meinem Team und Kernplan gelungen. Es ist – wie beim Höllgelände – ein sehr anspruchsvolles Programm mit Bürgerinnenbeteiligung. Das haben wir ja intensiv geübt und praktiziert. Über 1300 Bürgerideen sprechen für sich. Also: Auf zu erneuter Beteiligung! Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug. Die Förderung kann für Kommunen bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage 90 Prozent betragen.

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