Die Stadtverwaltung St. Ingbert weist darauf hin, dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen während öffentlichen Sitzungen des Rates grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Sitzungsleitung vorab ausdrücklich ihr Einverständnis erteilt.
Ein unübersehbares Schild im A3-Format am Eingang zum großen Sitzungssaal erinnere an das Verbot. Die Verwaltung musste das Schild 2018 anbringen, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter heimlich Tonaufzeichnungen in einer Ausschusssitzung angefertigt hatte.
Den Vorgang beschrieb die Stadtverwaltung heute in einer Pressemeldung: In der gestrigen Stadtratsversammlung fertigte ein Besucher von der Besuchertribüne aus Fotos während der Sitzung an. Eine entsprechende Erlaubnis der Sitzungsleitung lag nicht vor.
Daraufhin machte der Sitzungsleiter den Besucher auf das Film- und Fotografierverbot aufmerksam und forderte ihn auf die Aufnahmen umgehend zu löschen. Im Anschluss zeigte der „Fotograf“ sein Handy zwei Mitarbeitern der Verwaltung vor und bestätigte somit, dass keine Fotos mehr auf dem Handy aus der Sitzung vorhanden sind. Des Weiteren wurde er bzgl. des Verbotes belehrt.