StartFeatureNotfallversorgung: Landesregierung setzt sich für Länderöffnungsklausel ein

Notfallversorgung: Landesregierung setzt sich für Länderöffnungsklausel ein

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Notfallversorgung muss sichergestellt sein – Ministerpräsident Tobias Hans und Gesundheitsministerin Monika Bachmann kämpfen gemeinsam für eine Länderöffnungsklausel

Am Donnerstag in dieser Woche tagt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Das Gremium wird unter der Leitung des Vorsitzenden Josef Hecken bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Krankenhaus in Zukunft noch an der Notfallversorgung teilnehmen kann.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir kämpfen gemeinsam für eine Landeröffnungsklausel, um eine gute Notfallversorgung im Saarland zu gewährleisten.“

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft befürchtet, wenn das vorgelegte Konzept der Krankenkassen zum Tragen kommt, dass dann nur vier Kliniken im Saarland eine Notfallversorgung gewährleisten können.

„Wir sind derzeit in Gesprächen, damit auch in Zukunft mehr als vier Krankenhäuser, wie es das Kassenkonzept vorsieht, an der zuschlagsberechtigten Notfallversorgung teilnehmen können. Damit wollen wir eine flächendeckende Notfallversorgung gewährleisten“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

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