StartFeatureLänder rufen Vermittlungsausschuss zur Grundgesetzänderung an

Länder rufen Vermittlungsausschuss zur Grundgesetzänderung an

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Für seine letzte Plenarsitzung im Jahr 2018 hat sich die Länderkammer eine umfangreiche Tagesordnung und ein dichtes Programm vorgenommen. Über 20 Gesetze aus dem Bundestag standen zur abschließenden Beratung an.

Von besonderer Bedeutung auch für das Saarland war dabei die Grundgesetzänderung zur finanziellen Beteiligung des Bundes im Bereich der Bildung und des sozialen Wohnungsbaus. Mit der heute beschlossenen Anrufung des Vermittlungsausschusses verlangen die Länder eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes.„Wir fordern mit Nachdruck die schnellstmögliche Umsetzung des Digitalpakts-Schule. Wir legen größten Wert darauf, dass dieser Digitalpakt schnellstmöglich umgesetzt wird und ich hoffe, dass wir das einstimmig angestrengte Vermittlungsverfahren zügig zu einem Erfolg führen.Wir brauchen ein schnelles Ergebnis, was wir dann alle – Bund und Länder – guten Gewissens mittragen können. Der digitale Fortschritt bedeutet gerade für strukturschwächere Regionen eine einzigartige Entwicklungschance. Die Digitalisierung wird die Standortqualität auch jenseits der Boom-Regionen maßgeblich aufwerten. Dies ist eine Frage von nationaler Relevanz. Deswegen ist es auch zu begrüßen, dass der Bund mit dem Digitalpakt in die langfristige und auch nachhaltige Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse investiert.Von einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind wir in Deutschland noch immer weit entfernt. Werden Bundesprogramme so konstruiert, dass es den finanzschwachen Gliedern unseres föderalen Systems unmöglich gemacht wird, die vorgesehenen Mittel abzurufen, sind solche Programme kontraproduktiv und fördern die Ungleichheit“, so der Ministerpräsident des Saarlandes, Tobias Hans.Zur zügigen Umsetzung des Gesetzes und der Verbesserung der Situation in den Kindertageseinrichtungen stimmte der Bundesrat darüber hinaus im Interesse der Eltern und Kinder dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu und verzichtete dabei auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Auf Antrag des Saarlandes fordern die Länder jedoch die Bundesregierung auf, die Bundesbeteiligung zu verstetigen um die dauerhafte Erreichung der mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.Außerdem befasste sich der Bundesrat mit Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose, Weiterbildungsförderungen für Beschäftigte und Verschärfungen der Mietpreisbremse. Im Bereich der Gesundheitspolitik stimmten die Länder den Verbesserungen im Bereich der Transplantationsbeauftragten und den damit zusammenhängenden Strukturen in den Klinken zu, was auch zu spürbaren Verbesserungen in den saarländischen Klinken führen wird.Die Länderkammer folgte mit breiter Mehrheit zudem dem saarländischen Antrag zur leichteren Kundenentschädigung bei Verspätungen im Flug- und Zugverkehr. 

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