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Schein-Firma verschickt Rechnungen an Gewerbetreibende

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Gewerbeamt Homburg bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei Auftragsbestätigungen

Das Gewerbeamt Homburg ist durch einen ansässigen Unternehmer auf eine derzeit kursierende Betrugsmasche aufmerksam gemacht worden. Hierbei werden Schein-Rechnungen für angebliche Anzeigenaufträge oder Auftragsbestätigungen versendet. 

Alles beginnt mit einem Täuschungsanruf, in dem Gewerbetreibende oder Vereine, die in der Vergangenheit in tatsächlichen Broschüren oder Flyern der Stadt Homburg geworben haben, darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Neuauflage erfolgt und sie nur berücksichtigt werden können wenn sie ihre Anzeige nochmals bestätigen. Nach kurzer Zeit erhalten sie ein Fax oder eine E-Mail mit einem Foto ihrer bisherigen Anzeige und der Aufforderung, das Formular zurückzusenden und den Inhalt zu bestätigen. Im Kleingedruckten findet sich jedoch ein erneuter Auftrag mit Gesamtkosten bis zu 1.000 Euro. Als Auftragnehmer wird in vielen Fällen eine nicht existente Druckerei mit dem Namen „MS Design 4U“ oder „MS Design 4U REKLAM“ angegeben. Es werden weder eine Firmenanschrift noch Ansprechpartner genannt. Kurz nach der Übermittlung der Auftragsbestätigung erhalten die Betroffenen eine Rechnung mit der Aufforderung, den Betrag zu überweisen. Auf diversen Verbraucherportalen im Internet sind bereits zahlreiche Warnungen zu den oben genannten Schein-Firmen zu finden.

Das Gewerbeamt empfiehlt, eingehende Rechnungen oder angebliche Auftragsbestätigungen genau zu prüfen, insbesondere, ob die Absenderangaben glaubhaft sind und es sich tatsächlich um bekannte Geschäftspartner handelt. Meist genügt auch schon ein Anruf beim angeblichen Auftraggeber – hier die Stadtverwaltung Homburg – um sicher zu stellen, ob diese Anfrage seriös ist. In der Tat erfolgt seit einigen Wochen eine Anzeigen-Akquise der Stadt Homburg, die eine neue Bürgerinformationsbroschüre herausbringen möchte. Die beauftragte Firma wird sich allerdings jederzeit ausweisen und auch eine unterzeichnete Auftragsbestätigung der Stadtverwaltung vorlegen können.

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