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Plenarsitzung des Bundesrates

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Länderkammer beschließt Kompromiss zum Klimapaket – Tobias Hans: „Wichtiges Signal für mehr Klimaschutz. Gute Nachricht für Pendler. Faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern“.

Saarland-Initiative für besseren Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern – Stärkerer Masernschutz kommt – Mehr Geld für öffentlichen Nahverkehr – Mehr Verbraucherschutz im Online-Handel – Höhere Haftentschädigungen – Verbesserungen für Empfänger von Betriebsrenten.

In der letzten Sitzung des Jahres beschloss der Bundesrat heute den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket. Die Länder bestätigen mit den Stimmen des Saarlandes die am Mittwoch im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung zum Klimapaket. Neben einer aufwachsenden CO2-Bepreisung und steigenden Pendlerpauschale umfasst das Paket unter anderem die Senkung der EEG-Umlage, eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramm zwischen Bund und Ländern, sowie die stärkere steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. 

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin froh, dass wir in guten und vertrauensvollen Gesprächen mit dem Bund zu einer schnellen und am Ende überzeugenden Lösung gekommen sind. Somit können die ersten Maßnahmen des Pakets bereits zu Beginn des neuen Jahres greifen. Der Klima-Kompromiss ist ein wichtiges Signal für mehr Klimaschutz in Deutschland. Der aufwachsende CO2-Preis setzt Anreize, dauerhaft auf klimafreundliche Technologien umzusteigen. Gleichzeitig fließen die höheren Einnahmen aus dem CO2-Preis über geringere Strompreise und eine Erhöhung der Pendlerpauschale an die privaten Haushalte und den Mittelstand zurück. Das ist vor allem für unsere vielen Pendler im Saarland eine gute Nachricht. Durch günstigere Tickets wird Bahnfahren zudem insgesamt attraktiver. Dank der fairen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern kann Klimaschutz in Deutschland nun durchstarten.“

Mit der Einführung des verpflichtenden Schutzes vor Masern in Schulen und Kitas, sowie den Verbesserungen bei Betriebsrenten wurden wichtige Beschlüsse des Bundestages abschließend im Bundesrat beraten.

Durch die heutige Zustimmung der Länder treten die Entlastungen für Betriebsrenten bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft. Zur Freude von Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Freibetragslösung bei den Betriebsrenten ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauens in die betriebliche Altersvorsorge. Das Problem der Doppelverbeitragung wird dadurch erheblich abgemildert und gerade Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten profitieren erheblich“.

Neu vorgestellt wurde eine Initiative zum besseren Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern, bei der das Saarland Mitantragsteller ist. Anders als bislang, sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten im erweiterten Führungszeugnis dauerhaft und ohne Löschung stehen bleiben. Nach der heutigen Vorstellung geht die Beratung in den Fachausschüssen weiter.

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Regionalisierungsmittel machen sich die Länder für eine ambitioniertere Förderung des öffentlichen Nahverkehrs stark. Die Bundesregierung plant ab 2020 eine Dynamisierung der Mittel. Nach Vorstellung der Länder bedarf es zur erheblichen Erweiterung der Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr und dem verstärkten Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel einer deutlich stärkeren Steigerung. Einer entsprechenden Entschließung des Saarlandes folgten die Länder bereits in der Plenarsitzung des Bundesrates Anfang November.

Mit den Stimmen des Saarlandes fordern die Länder zudem einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Online-Handel, vor allem im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung betrügerischer Angebote im Internet.

Tobias Hans: „Das Einkaufen im Netz kann Vorteile bringen. Damit das digitale Einkaufserlebnis nicht zu einem bösen Erwachen führt, bedarf es umfassender Informationen über unseriöse Onlinehändler und einer engen Zusammenarbeit zwischen Verbraucherschützern und den Strafverfolgungsbehörden.“

Zahlreiche Initiativen wurden aus dem Länderkreis neu angestoßen. So unterstützt das Saarland die Einbringung eines Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag, mit dem höhere Haftentschädigungen für unrechtmäßige Freiheitsentziehungen gefordert werden. 

„Ein wehrhafter Rechtsstaat ist ein elementarer Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist, lässt sich das durch den Staat erfahrene Unrecht kaum wiedergutmachen. Die Anpassung der finanziellen Höhe ist vor allem für Betroffene, die längere Zeit zu Unrecht Freiheitsentzug erleiden mussten, eine wichtige Verbesserung für die Zeit danach.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 14. Februar 2020 statt.

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