Neunkirchen – Die Stadt Neunkirchen erhält für den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt rund 195.000 Euro. Umweltstaatssekretär Sebastian Thul überreichte am 9. Mai 2025 Oberbürgermeister Jörg Aumann einen Zuwendungsbescheid über 129.244,38 Euro aus dem Landesprogramm „Richtlinie für nachhaltige Mobilität“ (NMOB). Zusätzlich wurde ein Scheck in Höhe von 65.804,99 Euro aus dem Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“ überreicht.
Mit den Mitteln sollen insgesamt 274 neue Fahrradstellplätze an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in der Stadt geschaffen werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel zu fördern und die Verkehrswende auf lokaler Ebene voranzutreiben.
Staatssekretär Thul betonte: „Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel für die Mobilität der Zukunft, das einen wesentlichen Beitrag zum umwelt- und klimafreundlichen Verkehr leistet. Unser aller Ziel muss es sein, das Rad als Alltagsverkehrsmittel vermehrt in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.“ Mit Blick auf den Alltag sagte er: „Damit im Alltag immer öfter dem Fahrrad der Vorzug gegeben wird, ist eine praktische Infrastruktur unabdingbar. Diese fördern Bund und Land mit der Richtlinie für nachhaltige Mobilität. An vielen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in Neunkirchen wird das Abstellen des Rades bald einfach und sicher möglich sein. Gerade für Kinder und Jugendliche ist dies ein Gewinn in der eigenen, autonomen Mobilität.“
Oberbürgermeister Jörg Aumann begrüßte die Förderung ausdrücklich: „Ich danke dem saarländischen Umweltministerium und dem Bundesministerium für die Förderung. Mit den Geldern können wir insgesamt 274 neue Fahrradstellplätze im gesamten Stadtgebiet schaffen. Zukünftig haben Bürgerinnen und Bürger – und insbesondere Schülerinnen und Schüler – also bessere Möglichkeiten, ihr Fahrrad kurzfristig abzustellen. Das ist eine sinnvolle und nachhaltige Investition, die den Radverkehr in unserer Stadt weiter voranbringt.“
Seit Einführung der NMOB-Richtlinie im Jahr 2021 hat das Saarland jährlich bis zu einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2024 wurden über 500 Förderanträge eingereicht und mehr als drei Millionen Euro bewilligt. Über ein Drittel der saarländischen Kommunen beteiligte sich bisher an dem Programm. Die ursprüngliche NMOB-Richtlinie für den Radverkehr ist Ende 2024 ausgelaufen, befindet sich derzeit in der Überarbeitung und soll künftig in neuer Form fortgeführt werden.
Ergänzt wird die Landesförderung durch Mittel aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“, das seit 2021 die kommunale Radverkehrsinfrastruktur unterstützt. Förderfähig sind unter anderem Fahrradabstellanlagen, Radwege und entsprechende Markierungen. In den Jahren 2024 bis 2030 stehen den saarländischen Kommunen daraus insgesamt 10.348.800 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zur NMOB-Richtlinie stellt das Umweltministerium unter www.saarland.de/nmob bereit.