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42. Sportministerkonferenz (SMK) in St. Wendel: Vorsitzender Bouillon erhofft sich Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung

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Bei der 42. SMK am 8. und 9. November 2018 in St. Wendel baut der saarländische Sportminister und derzeitige SMK-Vorsitzende Klaus Bouillon darauf, dass die Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung beschlossen wird.

„Wenn es uns gelingt, nach zwei Jahren Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern die vorliegende Vereinbarung zu beschließen, dann haben wir im Prozess der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung einen wichtigen Meilenstein erreicht. Eine solche Vereinbarung ist ein Novum in der deutschen Sportförderung. Bund und Länder bekennen sich damit klar zu ihrer Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen des Spitzen- sowie des (Nachwuchs-)Leistungssports. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Athletinnen und Athleten von insgesamt verbesserten Rahmenbedingungen profitieren werden“, sagt der SMK-Vorsitzende Bouillon.
Die Berücksichtigung des Verursacherprinzips im Rahmen der Förderentscheidungen über die Betriebskosten der Trainingsstätten und die Finanzierung der Olympiastützpunkte ist ein wichtiger Schritt hin zu einer transparenten Mittelverteilung nach Zuständigkeit. Die Einrichtung von hauptamtlichen Bundesstützpunktleitern an ausgewählten Bundesstützpunkten, die hälftig vom Bund und den Ländern finanziert werden sollen, ist ein wichtiges Element im Rahmen der Professionalisierung von Verbandsstrukturen.
Insgesamt sollen auch mehr Mittel für den Spitzen- und Leistungssport zur Verfügung gestellt werden. Konkret hat hier der Bund bei der Trainingsstättenförderung eine Erhöhung von 8 auf 24 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Bei den Olympiastützpunkten sollen rund 3,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich stehen alle Mittelaufwüchse unter dem Vorbehalt der Entscheidung des jeweiligen Haushaltsgesetzgebers.
Unabhängig von der Vereinbarung zahlt der Bund dem Verein „Athleten Deutschland“ in diesem Jahr schon 225.000 Euro, für das kommende Jahr wurden 450.000 Euro zugesagt. Diese Entscheidung des Bundes begrüßte der SMK-Vorsitzende ausdrücklich.
Der SMK-Vorsitzende: „Wir haben somit erstmals einen Durchbruch im Interesse des Sports errungen, unsere gemeinsamen Bemühungen aus dem letzten Jahr tragen erste Früchte. Ich bin überzeugt, dass mit der vorliegenden Vereinbarung eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern vorgenommen wird, und hoffe, dass wir die Vereinbarung im Rahmen der 42. Sportministerkonferenz beschließen werden. Eine Vereinbarung, die der Bund sowie 16 Länder mit unterschiedlichen Organisations- und Förderstrukturen des Sports sowie länderspezifischen Besonderheiten unterzeichnen sollen, bedarf bei allen beteiligten Partnern den Willen aufeinander zu zugehen und einen Konsens zu erzielen. Nach diesem ersten wichtigen Schritt müssen wir den Weg der Leistungssportreform konsequent weiter gehen. Insbesondere die Fortführung der Konsolidierung der Bundesstützpunkte ist unerlässlich.“
Bouillon kündigte an, dass man auf dieser Basis weiter verhandeln und die Reform des Spitzen- und Leistungssports mit den beteiligten Partnern zu einem für die Athletinnen und Athleten positiven Abschluss bringen könne.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte der 42. SMK in St. Wendel:
– Der DFB berichtet über Vorbereitung zur Fußball-EM 2024 in Deutschland,
– das Land Berlin berichtet über die Bewerbung für die Special Olympics 2023 in Berlin und
– der DOSB berichtet aktuell zum „E-Sport“
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