Bund und Länder haben sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses auf das Ganztagsförderungsgesetz geeinigt, das Grundschulkindern ab 2026 einen bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gibt. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe.
Nachdem die Länderkammer in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause, aufgrund von offenen Finanzierungsfragen, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen hatte, konnte nunmehr eine Einigung erzielt werden, sodass das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Kern der Einigung ist, dass sich der Bund an den Investitionskosten für den qualitativen und quantitativen Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gedeckelt auf 3,5 Mrd. €, zu 70% beteiligt. Durch den verringerten Kofinanzierungsanteil der Länder von 30% wird sichergestellt, dass die Bundesgelder schnell und möglichst umfassend abgerufen werden können. Zudem steuert der Bund ab 2030 nunmehr 1,3 Mrd. € statt ursprünglich 960 Mio. € für die Betriebskosten der Länder zu. Überdies wurde die Forderung der Länder nach einer Anrechenbarkeit der Finanzierungsanteile Dritter auf die Kofinanzierungsanteile der Länder, ebenso erfüllt wie die Förderfähigkeit auch für die Sanierung und qualitative Verbesserung der Betreuungssituation. Gerade Länder wie das Saarland, die bereits umfangreiche Anstrengungen unternommen haben und eine hohe Betreuungsquote aufweisen, profitieren von dieser erweiterten Förderfähigkeit. Das Gesetz soll zudem im Laufe des Förderzeitraums zweimal evaluiert werden, um mit Blick auf möglicherweise veränderte Berechnungsgrundlagen eine Anpassung vorzunehmen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass eine schnelle, einvernehmliche und interessengerechte Lösung zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern gefunden werden konnte. Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Instrument, um Familien wichtige Rechts- und Planungssicherheit beim Übergang von der Kita in die Grundschule zu geben. Eine qualitativ hochwertige Betreuung ist insbesondere auch in dieser so wichtigen Entwicklungsphase für Kinder von entscheidender Bedeutung für den weiteren Lebensweg. Das ist ein guter Tag für Familien, die gerade auch im Zeitraum der Pandemie besonders belastet waren und sind.“
Nach der Einigung soll das Ganztagsförderungsgesetz in der Sondersitzung des Bundesrates am kommenden Freitag, den 10. September, verabschiedet werden. Die Länder kommen hierbei außerplanmäßig zur abschließenden Beratung des Aufbauhilfegesetzes 2021 zur Unterstützung für die Opfer der Hochwasserkatastrophe im Juli zusammen.