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AfD: Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts zurückgewiesen

Bundesnotbremse: AfD stellt Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Foto Von Guido Radig in der Wikipedia auf Deutsch, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17723838

Neben weiteren Klägern hatte Dr. Christian Wirth, AfD-Bundestagsmitglied aus Neunkirchen, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr.Stephan Harbarth und weitere Richter des BVerG, gestellt, die über die Klage gegen die sogenannte „Bundesnotbremse“ entscheiden werden. Hintergrund des Antrages war ein Essen dieser Richter am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt zusammen mit der Bundeskanzlerin Dr. Merkel, der Bundesjustizministerin Lambrecht sowie weiteren Kabinettsmitgliedern im Bundeskanzleramt. Gegenstand der Tagesordnung bei diesem Essen soll auf Wunsch Harbarths die Corona-Politik der Bundesregierung gewesen sein, zu der Bundesjustizministerin Lambrecht auch ein Referat hielt.

Die Ablehung des Gesuchs wurde damit begründet, dass „die Festlegung eines Themas für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung als solche ohne inhaltliche Positionierung, wie damit rechtlich umzugehen ist, grundsätzlich keinen „bösen Schein“ einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit“ begründe. 

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