StartPolitikAltesleben (DGB Saar): „100 Jahre Frauenwahlrecht: Tendenz abnehmend.“

Altesleben (DGB Saar): „100 Jahre Frauenwahlrecht: Tendenz abnehmend.“

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Jede Menge Nachholbedarf im Landtag des Saarlandes: Nur 16 der 51 Abgeordneten sind weiblich.

 

Vor genau 100 Jahren, am 12. November 1918, wurde vom „Rat der Volksbeauftragten“ für Deutschland das Frauenwahlrecht verkündet. Von einer durchgehend positiven Entwicklung der Emanzipation bis in die heutige Zeit könne allerdings keine Rede sein, kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Bettina Altesleben, Geschäftsführerin der DGB-Region Saar bedauert die aktuelle Rückentwicklung: „Sowohl in den Bundestag als auch in die Landesparlamente sind bei den letzten Wahlen wieder weniger Frauen eingezogen. Im Bundestag sitzen heute so wenig Frauen wie zuletzt vor 20 Jahren (30,9 Prozent). Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen. Nach Angaben der Interparlamentarischen Union (IPU) belegt Deutschland diesbezüglich nur Platz 46 im weltweiten Staatenranking.

Für das Saarland stellt Altesleben fest: „Nur 16 der 51 Abgeordneten im saarländischen Landtag sind weiblich. Das ist nicht mal Drittel (31,4 Prozent), somit sind Frauen im Bezug auf ihren Anteil von mehr als 50 Prozent der Bevölkerung deutlich unterrepräsentiert.“ Ein Blick über die Grenze könne sich lohnen, so Altesleben: „In Frankreich und acht weiteren EU-Ländern werden  politische Parteien gesetzlich zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet.“

 

Historische Info:

Der 12.November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Es ergeht ein Aufruf „An das Deutsche Volk“ vom Rat der Volksbeauftragten. Darin heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Am 30.November tritt das Reichswahlgesetz in Kraft. Darin ist erstmals auch für Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht enthalten. Erst seit dem 19. Januar 1919 konnten Frauen dann erstmals wählen und auch selbst gewählt werden.

 

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