StartPolitikAlwin Theobald: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Alwin Theobald: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

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Kinderrechte Index als Chance zur Verbesserung nutzen

Der kinderpolitische Sprecher Alwin Theobald sprach sich heute im Landtag klar für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus

Heute, am Tag, an dem auch der Antrag der CDU- und SPD-Landtagfraktionen im Plenum debattiert wird, hat das Deutsche Kinderhilfswerk den ersten „Kinderrechte-Index“ für Deutschland veröffentlicht. Dort werden die Stärken und Schwächen der Bundesländer in der jeweiligen Kinder- und Jugendpolitik dargestellt.

Das Saarland hat die Kinderrechte bereits 2007 in seine Verfassung mitaufgenommen. Nun wird an den Bund appelliert, die Kinderrechte in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mitaufzunehmen. „Kinder sollen als Träger von Kinderrechten auch explizit im Grundgesetz genannt werden! Da stimmen wir dem Kinderhilfswerk absolut zu. Mit der Bereitstellung der Gelder, hat der Landtag des Saarlandes seine Hausaufgaben für die Kinder- und Jugendpolitik gemacht. Nun muss an manchen Stellen in der Ausführung nachjustiert werden“, so Theobald.

Möglichkeiten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch politisch in angemessener Weise zu erhöhen sieht er gegeben: „Die Kommunen können durch eine ‚Kann-Klausel‘ im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz jederzeit Jugendgremien ermöglichen und so die politische Teilhabe direkt vor Ort fördern. Auch können die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese beteiligen“, so Theobald, kinderpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

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