StartPanoramaAntisemitische Straftaten effektiv erkennen und verfolgen

Antisemitische Straftaten effektiv erkennen und verfolgen

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Justizstaatssekretär und Generalstaatsanwalt stellen Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten vor

„Die Bekämpfung des Antisemitismus ist nicht nur aus unserer historischen Verantwortung heraus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen dem Antisemitismus nicht nur laut und sichtbar, sondern mit allen uns zur Verfügung stehenden, rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten. Das erfordert dort, wo rechtliche Grenzen überschritten werden, auch eine effektive und konsequente Strafverfolgung. Menschen jüdischen Glaubens müssen sich in unserem Land sicher fühlen können. Nur so können wir dem Vertrauen Rechnung tragen, das diese unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat entgegenbringen, indem sie im Wissen um die Entrechtung und die Ermordung ihrer Vorfahren während der nationalsozialistischen Diktatur heute wieder in Deutschland leben und unsere Gesellschaft durch die Existenz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur bereichern.“, so Staatssekretär Roland Theis.

Aus diesen Beweggründen hat Generalstaatsanwalt Günter Matschiner eine Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten erarbeitet, die auf Grundlage der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) typische Indikatoren für antisemitische Straftaten benennt und dadurch eine effektive und konsequente Verfolgung solcher Straftaten im Saarland sicherstellen soll.

Generalstaatsanwalt Günter Matschiner: „Nur wer Straftaten erkennt, kann sie auch effektiv verfolgen. Dies gilt im Besonderen im Bereich antisemitischer Straftaten, die vielfältige Erscheinungsformen aufweisen können und deren Motivlage aufgrund der zahlreichen, teils perfide verschleierten Ausformungen des Antisemitismus oftmals nicht unmittelbar auf den ersten Blick erkennbar sein müssen. Es bedarf daher besonderer Expertise und Sensibilisierung, die ich den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an die Hand geben möchte.“

Gemeinsam mit dem Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, und Justizstaatssekretär Roland Theis hat Generalstaatsanwalt Günter Matschiner die Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten heute bei einem gemeinsamen Besuch der Synagogengemeinde Saar vorgestellt. 

Ricarda Kunger, Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar: „In Deutschland und im Saarland darf es für Antisemitismus keinen Platz geben. Der heute vorgestellte Leitfaden wird zu einem frühzeitigen Erkennen antesemitischer Straftaten beitragen. Die Synagogengemeinde Saar begrüßt diese Maßnahme, die es den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erleichtern wird, antisemitische Straftaten schnell und effizient zu erkennen und die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Die Einführung der Handreichung zum Erkennen antisemitischer Straftaten erfolgt in Umsetzung eines auf Anregung des Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus ergangenen Beschlusses der Landesregierung vom 16. Juni 2021, wonach die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) unter anderem in den Bereichen der Justiz und Exekutive als gemeinsame Arbeitsdefinition Berücksichtigung finden soll.

Hintergrund:

Die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten ist ausweislich der bundesweiten Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität des Bundesministerium des Innern und des Bundeskriminalamtes im Jahr 2020 bundesweit um 15,70 % gegenüber dem Jahr 2019 angestiegen, wobei der überwiegende Teil dieser Taten mit 94,60 % dem Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität–rechts zuzuordnen war (vgl. BMI/BKA, Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2020 – Bundesweite Fallzahlen, abzurufen unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/2020PMKFallzahlen.html).

Im Saarland registrierte das Landespolizeipräsidium für das Jahr 2020 insgesamt 19 antisemitische Straftaten, die insbesondere im Deliktsbereich der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), von Beleidigungen und Bedrohungen (§§ 185, 241 StGB) und Sachbeschädigungen (§§ 303 f. StGB) lagen.

Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 hat sich die Landesregierung klar zu jüdischem Leben im Saarland bekannt, die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) zu Antisemitismus in der durch die Bundesregierung erweiterten Fassung zur Kenntnis genommen und empfohlen, diese Definition in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in den Bereichen Justiz und Exekutive als gemeinsame Arbeitsdefinition zu berücksichtigen.

Quelle: Ministerium der Justiz

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