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Ausbildungsprämie wird ausgeweitet

Seit September unterstützt der Bund kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen.

Der Bund hat seine Richtlinie nun angepasst, damit mehr Betriebe von der Förderung profitieren können.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger: „Die Corona Pandemie hat auch erhebliche Spuren auf dem saarländischen Ausbildungsmarkt hinterlassen. Die Zahl der neueingetragenen Ausbildungsverträge ging im Saarland um etwa 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück. Nichtsdestotrotz konnten in diesem Ausbildungsjahr rund 6.000 Verträge im Saarland geschlossen werden. Das ist ein tolles Signal!“ Sie bedankt sich für die Ausbildungsbereitschaft der saarländischen Betriebe: „Die duale Ausbildung ist und bleibt ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung der Unternehmen im Saarland. Viele Betriebe haben trotz Belastungen durch die Pandemie in diesem Jahr Auszubildende eingestellt. Allerdings haben auch viele noch keinen Gebrauch der Ausbildungsprämie gemacht – ich kann nur dazu aufrufen, diese Fördermöglichkeit zu nutzen.“

Die Ausbildungsprämie gilt für Ausbildungsverträge, die ab dem 24. Juni 2020 (bis 15. Februar 2021) geschlossen wurden. KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den Vorjahren aufrechterhalten, können danach für jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten. Jeden zusätzlich geschlossenen Ausbildungsvertrag fördert der Bund mit 3.000 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit von Auszubildenden können Unternehmen bis Juni 2021 durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung unterstützt werden. Für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingten Insolvenzbetrieben können Unternehmen ebenfalls eine Prämie von 3.000 Euro beantragen. 

Ministerin Rehlinger empfiehlt allen saarländischen KMU zu prüfen, ob sie nach der geänderten Richtlinie antragsberechtigt sind: „Auch diejenigen, die bisher keinen Antrag gestellt haben, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben oder bereits abgelehnt worden sind, haben drei Monate Zeit einen (neuen) Antrag zu stellen.“

Die Antragsstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit 

Die Änderungen im Überblick:

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