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Ausschließlich St. Ingberter Bürgerinnen und Bürger zur Anlieferung von Grünschnitt am Kompostplatz und auf dem Wertstoffhof berechtigt

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Der ABBS und die Stadt St. Ingbert weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sammlung und Verwertung von Grünschnitt entsprechend dem „Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz“ (SAWG) Aufgabe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist. Hierbei handelt es sich um eine innerkommunale Dienstleistung, deren Ausgestaltung und Finanzierung jede Kommune selbst, ausschließlich für ihre Bürger, regeln muss.

Viele der umliegenden Kompostplätze erheben bereits Benutzungsgebühren vom ersten Kubikmeter an, also auch für jede angelieferte Kleinmenge. Im Gegensatz dazu ist die Anlieferung bis ein Kubikmeter in St. Ingbert vorläufig noch gebührenfrei.

Der ABBS als Betreiber des Kompostplatzes bittet um Verständnis, dass nur Anlieferungen von St. Ingberter Bürgern angenommen werden können.

 

Es werden konsequente Kontrollen der Berechtigung zur Anlieferung des Grünschnitts vom Betriebspersonal am Kompostplatz und am Wertstoffzentrum durchgeführt.

Anlieferer, die keine plausible St. Ingberter Herkunft nachweisen können, werden konsequent abgewiesen.

 

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