StartPanoramaB 41 – Errichtung Höhenbegrenzung an der Johannisbrücke

B 41 – Errichtung Höhenbegrenzung an der Johannisbrücke

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Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird am Donnerstag, den 09. März 2023 im Bereich der Zufahrten zur Johannisbrücke eine Höhenbegrenzung errichten lassen. 

Der Aufbau der Höhenbegrenzung sowie der zugehörigen Schutzwand kann aufgrund der aktuellen, einstreifigen Verkehrsführung nur unter Vollsperrung der jeweiligen Fahrtrichtung der B 41 erfolgen.

Der Abschnitt der B 41 stadteinwärts zwischen der Anschlussstelle Saarbrücken-Ludwigsberg und der Anschlussstelle Saarbrücken-Rodenhof ist in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr vollgesperrt. Der Verkehr wird stadteinwärts über die Camphauser Straße in Richtung Ludwigskreisel umgeleitet.

Der Abschnitt der B 41 stadtauswärts zwischen der Kreuzung B 41/L 125 „Dudweiler Landstraße“ und der Anschlussstelle Saarbrücken-Rodenhof wird zwischen 13:00 und 17:00 Uhr vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt über die „Dudweiler Landstraße“ durch Jägersfreude und Dudweiler in Richtung Friedrichsthal.

Der LfS rechnet mit geringen Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, absehbare Störungen zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

Quelle: LfS

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