Ab Mittwoch, dem 07. Juli 2021, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Sanierung der L 175 im Bereich Mettlach / Besseringen (Landkreis Merzig-Wadern) beginnen. Betroffen sind zwei Abschnitte (Bauphasen 5 und 6) auf der L 175 ab Kreisverkehr „Auf der Haardt“ bis zur „Gangolfstraße“ in Besseringen.
Die Bauphase 5 beginnt nach dem Kreisverkehr „Auf der Haardt“ bis hälftig der „Zollerbergstraße“ und dauert vom 07.07.2021 bis voraussichtlich zum 13.07.2021. Die Bauphase 6 beginnt ab hälftig der „Zollerbergstraße“ und erstreckt sich bis zur „Gangolfstraße“. Sie findet im Anschluss zur Bauphase 5 statt und dauert aller Voraussicht nach bis 16.07.2021.
Wegen zu geringer Straßenbreite werden die Bauphasen 5 und 6 unter Vollsperrung erfolgen.
Der Verkehr wird hierzu über die B 51 zur L 174 nach Besseringen umgeleitet. Die Umleitung nach Schwemlingen erfolgt über die B 51 zur L 170R und im Anschluss über die „Särkover Straße“. Die Umleitungen in Gegenrichtung erfolgen entsprechend umgekehrt.
Der LfS rechnet zu Beginn der Arbeiten mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke bzw. halbseitige Sperrung einzuplanen.



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Ab Montag, dem 21. Juni 2021, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Instandsetzung und Sanierung der B 51 sowie der L 175 im Bereich Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) beginnen.
Betroffen davon sind mehrere Abschnitte auf der B 51 im Bereich zwischen der ersten Zufahrt zur „Freiherr-vom-Stein-Straße“ und dem Kreisverkehr „Auf der Haardt“. Darüber hinaus wird die Kreuzung der B 51 mit der L 158 als ampelgeregelte Einmündung umgebaut und auf der L 175 ab dem Kreisverkehr „Auf der Haardt“ bis zur „Winkelstraße“ (Besseringen) die Asphaltdeckschicht erneuert. Zusätzlich wird über ein Wochenende der Kreisverkehr im Bereich B 51 / L 176 neu markiert. Diese Arbeiten gliedern sich in insgesamt 9 Bauphasen, die nicht alle unter Vollsperrung erfolgen werden.
Begonnen wird am 21.06.2021 auf der B 51 mit den Bauphasen 7 und 8 in Höhe der Gemeindeverwaltung. Diese Abschnitte werden jeweils unter halbseitiger Sperrung ausgeführt und voraussichtlich bis zum 09.07.2021 andauern. Die Länge dieses Baufelds beläuft sich hier auf ca. 150 m. Hierzu wird die „Freiherr-vom-Stein-Straße“ in Fahrtrichtung Merzig als Einbahnstraße ausgeschildert und der Verkehr im Baustellenbereich der B 51 mittels Ampelanlagen am Baufeld vorbeigeführt.
Zu den danach anstehenden Bauphasen wird der LfS rechtzeitig weitere Pressemitteilungen mit den jeweiligen Ausführungszeiten und etwaigen Umleitungsstrecken veröffentlichen. Eine Übersicht über die anstehenden Bauphasen kann kann hier eingesehen werden:
Bauphasen | Lage | Sperrung |
1 | Umbau Knotenpunkt B51/L158 | halbs. Sperrung B51Keine Zufahrt über L158 |
2 | B51 Gegenüber Gemeindeverwaltung bis Einmündung L 158 in FR Orscholz | halbs. Sperrung B51Keine Zufahrt über L 158 |
3 | B51 Gegenüber Gemeindeverwaltung bis Einmündung Auf der Haardt | VollsperrungZufahrt über L 158 möglich |
4 | B51 Zufahrt Burg Montclair bis KVP Auf der Haardt | VollsperrungZuwegung Auf der Haardt und Burg bleibt erhalten |
5 | L 175 KVP Auf der Haardt bis Zollerbergstraße Besseringen | Vollsperrung |
6 | L 175 Zollerbergstraße bis Winkelstraße | Vollsperrung |
7 | B 51 gegenüber Gemeindeverwaltung bis Einmündung Gemeindeverwaltung, FR Auf der Haardt | halbseitige Sperrung,Verkehr über Ampelanlage |
8 | B 51 gegenüber Gemeindeverwaltung bis Einmündung Gemeindeverwaltung, FR Orscholz | halbseitige Sperrung,Verkehr über Ampelanlage |
9 | Markierungsarbeiten KVP B51/L176 mit roter Reibeplastik | halbseitige Sperrung,Verkehr über Ampelanlage |
Die Länge der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 2,2 km und wird unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung bis zum 21.10.2021 fertiggestellt sein.
In die Maßnahme investiert der LfS für den Bund und das Land rund 1.500.000 €.
Die Baumaßnahme ist mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung und erfordert die Verlegung von Haltestellen. Darüber wird der Linienbetreiber vor Ort durch Aushänge informieren.
Der LfS rechnet zu Beginn der Arbeiten mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke bzw. halbseitige Sperrung einzuplanen.